"Rechtsterrorismus & Behördenhandeln" - UA 6/1

Ziel des Untersuchungsausschusses ist es, für die Angehörigen der Opfer und alle Betroffenen sowie für alle Thüringerinnen und Thüringer weiterhin eine gründliche und größtmögliche Aufklärung zu leisten, die notwendigen Schlüsse zu ziehen und der besonderen Verantwortung, die Thüringen zukommt, gerecht zu werden. Nähere Angaben zum Auftrag des Untersuchungsausschusses 6/1 sind im Beschluss zur Fortsetzung der Aufarbeitung unter der Dokumentennummer 6/314 innerhalb der Parlamentsdokumentation einzusehen.