Bundesverfassungsgericht entscheidet: Windenergie im Wald erlaubt

Landtag

„Jetzt zeigt sich, dass der von der CDU durchgesetzte Ausschluss von Windenergie im Wald nicht nur wirtschafts- und klimaschädigend, sondern auch verfassungswidrig ist. Die CDU muss ihre bisherige Verhinderungsposition nun schleunigst überwinden. Die aktuelle Energiekrise zeigt, dass wir dringend eine von Märkten und autokratischen Ländern unabhängige Energieversorgung brauchen. Das geht nur durch den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie hier in Thüringen. Die CDU muss ihre Verhinderungshaltung jetzt ablegen und mit uns gemeinsam an einem zukunftsfesten Thüringen arbeiten“, so Steffen Dittes, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Windenergie im Wald.

„Zurecht haben wir schon bei der Verabschiedung des Gesetzes grundsätzliche Bedenken geäußert, aber zugunsten der CDU-Zustimmung zum Landeshaushalt den Kompromiss akzeptieren müssen“, ergänzt Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion. „Nicht nur für das Klima und die Energiewende ist das eine gute Entscheidung, sondern insbesondere auch für die Zukunftssicherung der Thüringer Industrie, z.B. der Stahl- und Glasindustrie, können damit die Weichen in Richtung Decarbonisierung gestellt werden. Gebiete, die aufgrund ihrer ökologischen, kulturellen Funktionen besonders schützenswert sind, werden auch in Zukunft nicht angetastet. Eine rasche Anpassung der Regionalpläne kann jetzt dafür sorgen, dass die Windvorranggebiete zwischen den Teilregionen gerecht verteilt werden können und Nordthüringen nicht übermäßig stark beansprucht werden muss. Die Thüringer Naturlandschaft ist durch das Urteil weder in Gefahr noch bedroht. Im Gegenteil: Das BVerfG stärkt die Zukunftsfähigkeit Thüringens.“