Vom Zentralen Informationsregister zum Transparenzregister

Der Freistaat Thüringen hat heute sein Zentrales Informationssystem „ZIRT“ freigeschaltet. Dazu äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist gut, dass man auch in Thüringen die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit gebündelt amtliche Informationen kostenlos von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können. Das ZIRT nach dem bisherigen Informationsfreiheitsgesetz ist allerdings nur ein Startschuss, die Plattform muss nun weiter befüllt und auf Basis eines Thüringer Transparenzgesetzes zu einem echten Transparenzregister weiterentwickelt werden.“

Der Freistaat Thüringen hat heute sein Zentrales Informationssystem „ZIRT“ freigeschaltet. Dazu äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Es ist gut, dass man auch in Thüringen die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit gebündelt amtliche Informationen kostenlos von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können. Das ZIRT nach dem bisherigen Informationsfreiheitsgesetz ist allerdings nur ein Startschuss, die Plattform muss nun weiter befüllt und auf Basis eines Thüringer Transparenzgesetzes zu einem echten Transparenzregister weiterentwickelt werden.“ Durch Beschluss des Landtages vom 23. Juni 2016 wurde die Landesregierung aufgefordert, bis zum 31. März 2017 einen Entwurf für ein Thüringer Transparenzgesetz vorzulegen.

Im Zentralen Informationsregister werden dezentral veröffentlichte amtliche Informationen, wie Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Geodaten, eingestellt. Steffen Dittes: „Mit dem im Juni 2016 von Rot-Rot-Grün beschlossenen Antrag zur Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz in Thüringen ist die Landesregierung aufgefordert, auf Grundlage der Transparenzgesetze von Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie einem bereits vorgelegten Vorschlag des Thüringer Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einen Entwurf dem Landtag vorzulegen, der das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ablöst und zu einem echten Transparenzgesetz weiterentwickelt, damit hier lebende Menschen mit einem eigenständigen und unabhängigen Meinungsbild noch aktiver an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilhaben können.“

Bisherige Bereichsausnahmen und Ablehnungsgründe sollen dabei reduziert und auch die kommunale Ebene mit einem Modellprojekt einbezogen werden. „Zielstellung ist ein Paradigmenwechsel auch in der Verwaltung, dass der Bürger nicht mehr Bittsteller für Informationen ist, sondern dass die Verwaltung proaktiv Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Verfügung stellt und der Zugang entgeltfrei sowie hinderungsfrei ermöglicht wird. Damit würde eine Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen auf Grundlage tatsächlicher Informationen wesentlich erleichtert“, so Dittes.

 

 Foto von Magnus Akselvoll