Der dritte Wahlgang

Steffen Dittes

Gegenwärtig wird in der Politik über eine Verfassungsänderung diskutiert, die besonderes journalistisches Interesse und Meinungsstreit zwischen politischen Akteuren hervorruft. Es geht um die seit 1994 bestehende Regelung zur Ministerpräsidentenwahl im Artikel 70 der Thüringer Verfassung. Der besondere Charakter der Diskussion begründet sich dadurch, dass die Diskussion keine verfassungsrechtliche, sondern eine von politischen Interessen begleitete Debatte ist, die aufbaut auf die derzeit im Thüringer Landtag vorfindbaren Mehrheitsverhältnisse mit einer Minderheitsregierung und auf die auch nach der nächsten Landtagswahl erwartbaren schwierigen Mehrheitsverhältnisse, in denen die Bildung einer klassischen Mehrheitsregierung mit inhaltlich nahestehenden Koalitionspartnern schwer vorstellbar ist. Der Stein des Anstoßes ist der dritte Wahlgang. In der Verfassung heißt es zur Wahl eines Ministerpräsidenten vollständig: „Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.“[1] Im Verfassungsrecht der Länder ist dies keinesfalls eine atypische Regelung, sie findet sich nahezu wortgleich in den Verfassungen von Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg[2]. Das Meiststimmenprinzip in einem dritten oder weiteren Wahlgang findet sich aber auch in den Verfassungen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommerns, hier allerdings unter der Maßgabe, dass zwischen dem zweiten und dritten Wahlgang ein gescheiterter Auflösungsbeschluss liegen muss. (Übersicht über Regelungen ausgewählter Bundesländer) Klarer Regelungsinhalt Von einer Verfassungswidrigkeit dieser Regelung ist ebenso wenig auszugehen, wie auch nicht von einer Unklarheit hinsichtlich des Regelungsinhalts und -ziels. Die Formulierung… Weiterlesen

Erklärung der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE. Thüringen, Ulrike Grosse-Röthig und Christian Schaft, sowie des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Steffen Dittes aus Anlass des 24. Februar 2023. Eine Gewöhnung an den Krieg darf es nicht geben. Nicht ein Jahr nach dem verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine. Nicht später. Niemals. Der Krieg mordete zehntausende Menschen und zerstörte die Lebensgrundlage von Millionen Menschen. Ein Fortdauern des Krieges bedeutet, dass das Töten und Zerstören fortgesetzt wird, dass das vielfache Leid für die in der Ukraine lebenden Menschen kein Ende findet, dass junge Menschen weiter als Soldaten – ob gezwungen oder freiwillig – im Krieg ihr Leben lassen, dass Millionen geflüchtete Menschen nicht nach Hause zurückkehren können, dass bedürftige Menschen nicht ausreichend mit Getreide aus der Ukraine versorgt werden können, dass Staaten weiter militärisch aufrüsten und die nukleare Bedrohung von der einstigen Abschreckungsdoktrin zur realen Gefahr wird. Der Aggressor Russland ist jederzeit und alleinig in der Lage, den russischen Krieg gegen die Ukraine zu beenden und seine Armee und Söldnergruppen aus der Ukraine zurückzuziehen. Dieser Krieg muss beendet werden. Sofort. Im Krieg sind die Menschen in der Ukraine die Opfer. Sie haben das Recht, sich gegen die völkerrechtswidrige Aggression zur Wehr zu setzen. Sie haben auch das Recht, sich dem Krieg durch Flucht zu entziehen. Auch jeder russische Soldat, der sich dem Krieg verweigert, muss den Schutz außerhalb Russlands erhalten. Es ist nicht nur eine Frage des Völkerrechts, ob die Bundesrepublik Deutschland Kriegsbeteiligter ist oder nicht. Menschen weit über die Ukraine hinaus sind durch die humanitäre Aufnahme von Geflüchteten, durch den Mangel an Getreideversorgung, durch die Auswirkungen auf Lebensmittel- und Energiepreise, durch die Aufrüstungsentscheidungen und durch die das persönliche Leben beeinflussende Bedrohungspotential längst zu… Weiterlesen

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag warnt vor einer weiteren Normalisierung im Umgang mit der extrem rechten AfD. „Während Friedrich Merz einerseits erklärt, es gäbe eine Brandmauer der CDU nach rechts und ‚kein einziger Stein‘ sei herausgebrochen, müssen wir im Thüringer Landtag andererseits drei Jahre, nachdem bereits schon einmal CDU und FDP die Brandmauer nach rechts eingerissen haben, feststellen, dass der zwischenzeitlich gefundene Konsens bröckelt. Wir erleben, dass die Thüringer CDU zunehmend bereit ist, für Thüringen gestaltende Entscheidungen durchzusetzen, die von der Zustimmung der AfD abhängig sind. Damit macht die sich selbst als Partei mit staatspolitischer Verantwortung verstehende CDU eine Partei, die unverkennbar demokratie- und verfassungsfeindlich ist, zu einem wirkmächtigen Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Die historische Parallelität zur Weimarer Republik macht die aus dieser Normalisierung entstehende Gefahr für eine freie und demokratische Gesellschaft mehr als deutlich.“ Nach der Kemmerich-Wahl vor drei Jahren am 5. Februar, vereinbarten DIE LINKE, SPD und Grüne mit der CDU in einem sogenannten Stabilitätspakt, Mehrheiten nur unter den demokratischen Parteien zu finden. Damit wurde im Thüringer Landtag die Konsequenz aus dem von CDU und FDP verursachten Tabubruch der extrem rechten AfD unmittelbaren Einfluss auf die Regierungsbildung zu nehmen. Wenngleich der auf Zeit geschlossene Stabilitätspakt durch die CDU nicht verlängert werden wollte, hatte der Konsens zumindest auf Ebene von Parlamentsbeschlüssen noch bis in den Herbst 2022 faktisch Bestand. Erstmalig nutzte die CDU eine von der AfD-Zustimmung abhängige Mehrheit, um ein Sprech- und Schreibverbot geschlechtergerechter Sprache für Bildung, Medien und Verwaltung im Landtag zu beschließen. In dieser Woche wurde nun erstmalig mit der Änderung des Spielhallengesetzes ein Gesetz beschlossen, dass von den Stimmen der AfD abhängig war. Es dürfte sich… Weiterlesen

Anlässlich des Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Steffen Dittes: „Am 27. Januar gedenken wir der Millionen von Menschen, welche im Nationalsozialismus ermordet wurden. Aus der deutschen Verantwortung für diese Gräuel erwächst vor allem die Verpflichtung, jedem menschenverachtenden oder abwertenden Denk- und Argumentationsmuster entschlossen zu begegnen. Antifaschismus muss gesellschaftlicher Grundkonsens sein.“ Im Thüringer Landtag ist ab dem 27. Januar die Ausstellung »Rosa Winkel. Als homosexuell verfolgte Häftlinge in den Konzentrationslagern Buchenwald und Mittelbau-Dora« zu sehen, welche erstmalig erzählt, unter welchen Bedingungen queere Menschen im Konzentrationslager litten und welche Erfahrungen der Diskriminierung und Kriminalisierung sie auch nach der Befreiung machten. „Die Ausstellung zeigt auf bedrückende Art und Weise, wie queere Menschen im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Auch 78 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz ist es unsere Aufgabe, daran zu erinnern, dass es zunächst Diskriminierung und Intoleranz waren, die später zur Vernichtung von Menschen führten. Angesichts von auch heute weiterhin existenten rassistischen Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist es unsere Verpflichtung, Hass und Ausgrenzung von Beginn an wirksam zu begegnen“, positioniert sich Steffen Dittes. Weiterlesen

Am 6. Dezember 2022 äußert sich der Fraktionsvorsitzende der CDU im Thüringer Landtag in einem Interview in der Zeitung Freies Wort wie folgt: „Wenn eine Oppositionsfraktion ihre Anträge vorlegt, hat sie das Risiko, dass diese keine Mehrheit finden, aber sie hat auch die Chance, dass sie durchkommen. Ich weiß nicht, wie sich die anderen Fraktionen verhalten. Uns sind unsere Anträge wichtig, mit denen Krisenvorsorge betrieben und die Zukunftsfragen des Landes angegangen werden.“ Nicht einmal drei Wochen später moniert Voigt an gleicher Stelle, dass Rot-Rot-Grün im Landtag einen Antrag „stumpf durchgestimmt” habe. Das könne man machen, werde aber Folgen haben. „Diese Abstimmung wird noch eine Rolle spielen", sagte er. Das erste Zitat stammt aus der Zeit, in der sich die CDU noch weigerte, mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD und Grüne über den Landeshaushalt 2023 zu reden und zu verhandeln, vielmehr mit der Möglichkeit von Stimmen der extrem rechten AfD abhängigen Änderungen am Haushaltsentwurf bei offenen Abstimmungen kokettierte. Das zweite Zitat ist die Reaktion auf eine Abstimmung zu einem Änderungsantrag von LINKE, SPD und Grüne zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, der aufgrund von Abwesenheiten bei CDU und AfD eine Mehrheit im Parlament erfahren hat. Dazwischen lagen die Verhandlungen von #r2g mit der CDU und eine Einigung, die am Ende gar keine war. Am 12. Dezember 2022 einigten sich nach wochenlangem Stillstand in den Haushaltsberatungen die Fraktionsvorsitzenden und Haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Grüne und der CDU auf einen umfangreichen Katalog von Änderungen am Haushaltsentwurf. Vereinbart wurde, dass durch die Fraktionen bereits eingereichte Änderungsanträge aufrechterhalten, geändert oder zurückgezogen werden und die verbliebenen jeweils die Zustimmung aller vier Fraktionen erhalten sollen. Gemeinsame Änderungsanträge wurden nicht vereinbart. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Änderungsanträge der… Weiterlesen

„Ich respektiere diese sicherlich nicht einfache Entscheidung von Anja Siegesmund als Ministerin zurückzutreten. Als Ressortleiterin des Umweltministeriums hat sie den rot-rot-grünen Weg über acht Jahre mit geprägt und Thüringen vor allem umweltpolitisch eine wiedererkennbare Handschrift gegeben. Auch in diesem Jahr hat sie mit ihren streitbaren Positionen konstruktiv daran mitgewirkt, dass das Land seinen Beitrag leisten kann, die Auswirkungen der Energiekrise zu bewältigen und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Der Nachfolge wird sie ein gut aufgestelltes Ministerium hinterlassen. Ich wünsche ihr alles Gute für ihren weiteren Weg", so Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag. Weiterlesen

Zur Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2023 äußert sich Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt: „Es ist ein Erfolg, dass auch der dritte von der rot-rot-grünen Landesregierung als Minderheitsregierung dem Landtag vorgelegte Entwurf für einen Landeshaushalt eine Mehrheit erfahren hat. Damit haben Kommunen, Unternehmen, Krankenhäuser, Vereine und Verbände die nötige Planungssicherheit auch im kommenden Jahr. Der beschlossene Landeshaushalt zeigt, dass man auch unter den Bedingungen einer Minderheitsregierung die Sicherung von Funktionsfähigkeit und Gestaltungsanspruch miteinander verbinden kann. Diese Gestaltungsimpulse und Zukunftsinvestitionen werden wir als Parlament gemeinsam mit der Landesregierung im kommenden Jahr zur konkreten Umsetzung bringen.“ Mit dem Landeshaushalt 2023 können wichtige Projekte der rot-rot-grünen Koalition fortgesetzt werden: So zum Beispiel die zwei beitragsfreien Kindergartenjahre für insgesamt 66,5 Millionen Euro und die Verstetigung der Praxisintegrierten Erzieher:innenausbildung für mehr als 36 Millionen Euro. Damit wird die Bildungsgerechtigkeit im Land gestärkt. Auf die aktuellen Krisen liefert der aktuelle Haushalt ebenso Antworten, beispielsweise mit Investitionen in den ÖPNV, in den Katastrophenschutz oder auch mit der Erhöhung der Mittel für den Verbraucherschutz und die Insolvenzberatungsstellen. Mit der Anhebung des Landessinnesbehindertengeldes wird eine wichtige sozialpolitische Entscheidung getroffen und mit der Technologieberatungsstelle die Beratungsstrukturen für den Dekarbonisierungsprozess der Thüringer Wirtschaft vervollständigt. Auf den öffentlich geäußerten Vorwurf, dass in den Kommunen von dem Haushaltsaufwuchs nicht ankommen würde, entgegnet Dittes: „Gegenüber dem Landeshaushalt 2022 wurden für das folgende Jahr die Mittel für die Kommunen bereits mit dem Entwurf der Landesregierung um 150 Millionen erhöht. Weitergeführt werden zahlreiche Programme zur… Weiterlesen

Seit über 3 Monaten, seit der Ermordung von Mahsam Amini durch die Sittenpolizei, findet im Iran eine Revolution gegen die Unterdrückung durch das Mullah-Regime statt. Die anhaltenden Massenproteste, Streiks und Widerstände werden von Frauen und queere Menschen als Vorreiter:innen in vorderster Reihe gestaltet. Die Revolution vereint verschiedenen Teile der iranischen Gesellschaft. Gemeinsam fordern sie ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit für alle Menschen. Mit allergrößter Brutalität versucht das Mullah-Regime die Revolution zu zerschlagen. Seit Wochen werden Kundgebungen gewaltsam angegriffen und Demonstrierende erschossen. Menschen, die den Mut aufbringen, aufzustehen, werden geschlagen, unter Druck gesetzt, mundtot gemacht, willkürlich verhaftet und nun zum Tode verurteilt und öffentlich hingerichtet. Mohsen Shekari und Ali Moazzami sind die zuletzt öffentlich gewordenen Hinrichtungen. Viele weitere Protestierende wurden verhaftet, zum Tode verurteilt und stehen vor ihrer Hinrichtung. Die Todesstrafe richtet sich laut Menschenrechtsorganisationen auffallend stark gegen besondere Minderheiten wie Belutsch:innen, Kurd:innen, queere Menschen, FLINTAS* und Aktivist:innen. Alleine im Jahr 2022 wurden mindestens über 300 Hinrichtungen im Iran durchgeführt, Menschenrechtsorganisationen sprechen von einer wesentlich höheren Dunkelziffer. Angesichts der akuten Gefahr haben zwei Aktivist:innen des Kollektivs Woman Life Freedom ein Patenschaftsprogramm für inhaftierte Oppositionelle ins Lebens gerufen. Bereits über 50 Personen haben laut Initiator:innen konkrete Patenschaften übernommen. 78 Abgeordnete der LINKEN aus dem Bundestag, dem Europaparlament und verschiedenen Landtagen haben sich in den vergangenen Tagen gemeinsam der Aktion angeschlossen und übernehmen konkrete Patenschaften für inhaftierte Oppositionelle und zum Tode verurteilte Menschen im Iran. Ziel ist es, durch öffentliche Aufmerksamkeit Hinrichtungen im Iran zu verhindern und die… Weiterlesen

Leipziger Erklärung

Angesichts aller Krisen und dem Versagen der Ampel-Regierung sind linke Antworten mehr denn je gefordert. Wir werden dieser Verantwortung gerecht. Leipziger Erklärung von Janine Wissler und Martin Schirdewan, Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch, Tobias Bank, Jan Korte, Petra Pau und den Vorsitzenden der Landesverbände und der Landtagsfraktionen und dem Präsidium des Bundesausschusses. Weiterlesen

Im Fokus der Öffentlichkeit liegt das derzeitige Haushaltsaufstellungsverfahren im Thüringer Landtag. Seit 2019 verfügt die Koalitionsregierung aus DIE LINKE, SPD und Grüne über keine Mehrheit im Parlament. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 haben die Koalitionsfraktionen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens mit der CDU Änderungen am Haushaltsentwurf der Landesregierung verhandelt und am Ende zu einer Einigung gefunden. Die CDU stimmte nach gemeinsam getragenen Änderungen dem Landeshaushalt jeweils zu. Für den Haushalt 2023 lehnt die CDU und in deren Schatten auch die FDP Gespräche und Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen ab und verlangt vier Monate nach Vorlage des Haushaltsentwurfes durch die Landesregierung, dass die Landesregierung ihren Entwurf selbst verändert. Im MDR-Interview betonte der CDU-Fraktionsvorsitzende, die CDU habe dafür „klare Vorgaben“ gemacht. Interessant ist hier schon die der Formulierung zu entnehmende irrige Annahme, dass eine Fraktion der Landesregierung Vorgaben machen könne, was diese in einem Haushaltsentwurf, den dem Landtag vorzulegen die Landesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet ist, aufzunehmen hat und was nicht. Aber auch der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion spricht von „Bedingungen“ der CDU an den Entwurf der Landesregierung. Es ist Sache des Parlamentes und der dort erreichbaren parlamentarischen Mehrheiten den Haushaltsentwurf zu bearbeiten, zu verändern und zu beschließen. Wer den Entwurf der Landesregierung für unzureichend und in Teilen geplante Ausgabepositionen für falsch hält und im Ergebnis Veränderungen anstrebt, muss konkret sagen, wie und an welcher Stelle. Und er muss vor allem mit denen reden, mit denen die Veränderungen herbeigeführt werden können. Die Erwartungshaltung der CDU ist gegenwärtig aber die, dass sie der Landesregierung per Zuruf, Schreiben oder Pressemitteilung diktiert, was die Landesregierung dem Landtag zur Abstimmung vorlegt und dieser offenbar darüber nicht… Weiterlesen