Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Steffen Dittes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, ich will doch noch mal auf Ihren Redebeitrag verweisen, denn Sie haben im Prinzip zwei Kernaussagen in den Mittelpunkt gestellt, die so nicht zutreffend sind oder korrigiert werden müssen. Erstens haben Sie gesagt oder den Eindruck erzeugt, die Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine sei gegenüber den Kommunen nicht geklärt. Das ist falsch. Dazu komme ich gleich. Und Sie haben zweitens gesagt, der Ministerpräsident hat am 31. März ein Versprechen gegenüber der kommunalen Familie abgegeben, was er nicht gehalten hat. Auch das ist falsch.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deswegen will ich das auch noch mal deutlich sagen, das war auch mein Zwischenruf und ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, doch einmal sich auch in Ihrem Redebeitrag mit den Folgen des Rechtskreiswechsels auseinanderzusetzen. Unabhängig davon – und das will ich an erster Stelle auch einmal deutlich sagen – müssen wir, Herr Montag hat darauf verwiesen, doch mal über die föderale Struktur auch in diesem Land reden. Es ist eine große Herausforderung – und alle Rednerinnen und Redner haben den Kommunen gedankt, aber auch den vielen ehrenamtlichen Unterstützern –, die die Menschen gerade, auch in Vereinen, meistern, um die Menschen aufzunehmen, ihnen zu helfen und ein sicheres Obdach zu geben. Das ist eine große Herausforderung und unser Dank gilt diesen Menschen, die das übernehmen. Und das führt natürlich – und das wissen wir auch – zu finanziellen Mehrbelastungen, finanziellen Mehrbelastungen nicht nur bei den Kommunen, sondern Mehrbelastungen auch beim Land und Mehrbelastungen beim Bund. Und für diese Mehrbelastungen gibt es in diesem Land auch, je nach Aufgabenzuordnung, je nach Rechtssystematik der Aufgabe, ein bestehendes Finanzierungssystem. Wir haben in der Vergangenheit auch im Asylbewerberleistungsrecht ein Finanzierungssystem, das auf Pauschalen aufbaut und mit dem Kommunen in den letzten Jahren sehr gut gefahren sind, und es gab eine große Zufriedenheit in vielen Bereichen. Es gab Landkreise, die haben über das Pauschalen-System manchmal mehr eingenommen, als sie ausgegeben haben. Es gab Landkreise, die haben manchmal mehr ausgegeben, als sie eingenommen haben. Aber über die Strecke, über die Zeit waren doch alle mit dem Finanzierungssystem sehr zufrieden. Wir haben in einzelnen Bereichen auch eine Spitzabrechnung, beispielsweise bei der Bewachung oder bei Gesundheitskosten, die ein bestimmtes Maß übersteigen. In dieser Rechtssituation befanden wir uns am 31. März und da hat Ihnen der Ministerpräsident gesagt und hat das auch gegenüber den kommunalen Spitzenvertretern gesagt: Wir rücken ein Stück weit von diesem bewährten System ab und werden im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsrechts den Kommunen auch bei einer nachträglichen Spitzabrechnung sämtliche anfallende Kosten finanzieren. Und genau diese Zusage hat diese Landesregierung bis zum 31. Mai eingehalten

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und wird auch diese Finanzierung noch abgerechneter Kosten bei den Kommunen übernehmen. Das heißt, die Kommunen bleiben auf keinem einzigen Euro der bis zum 31. Mai bestandenen oder entstandenen Kosten sitzen, entsprechend dem Finanzierungssystem. Was haben wir aber seit dem Juni 2022? Den Rechtskreiswechsel. Damit ist vollzogen worden durch Bundestagsentscheidung, der Bundesrat hat dem später zugestimmt, am 22. Mai, dass die Flüchtlinge, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs fallen. Damit ändert sich die Finanzierungsverantwortung vollständig. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen fast wörtlich, dass das keine Folgen auf die Finanzierungsbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen hat, dann ist das einfach falsch.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht um die Verantwortung!)

 

Dann wollen wir doch konkret feststellen, wo sich denn jetzt wie die Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung verteilen. Der Bund übernimmt für die Geflüchteten aus der Ukraine vollständig die Leistungen, die diese erhalten. Der Bund übernimmt vollständig zu 100 Prozent die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete, die in den Rechtskreis des SGB XII fallen. Der Bund übernimmt zu etwa 69 Prozent, das steigt in den nächsten Jahren an, die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge, die im Rechtskreis des SGB II zu finden sind.

Kommunale Verantwortung ist es, die Differenz in diesem Bereich zu finanzieren und Sie haben darauf hingewiesen, auch im Gesundheits- und Pflegebereich bei der Wiedereingliederung, selbst Kosten zu tragen, so wie das bei allen anderen Sozialhilfeempfängern und Grundsicherungsempfängern

 

(Beifall DIE LINKE)

 

bislang auch der Fall ist. Aber auch auf diesen Kosten im föderalen System bleiben die Kommunen nicht sitzen, weil eben über dem Finanzierungssystem des SGB ein Finanzausgleichsystem zwischen Bund, Ländern und Kommunen besteht, was berücksichtigt, dass diese unterschiedlichen Ebenen gemeinsamer staatlicher Verantwortungswahrnehmung unterschiedliche Einnahmen haben, die unterschiedliche Aufgaben finanzieren. Und damit es zwischen Einnahmen und Ausgaben einen Ausgleich gibt, gibt es ein Finanzausgleichssystem zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen den Ländern untereinander und dasselbe natürlich auch zwischen dem Land und den Kommunen und auch zwischen den Kommunen in Thüringen untereinander.

Das heißt, alle Kosten, die heute in diesem Bereich bestehen, werden in die Berechnung der Finanzbedarfe der Kommunen mit eingeplant und – das ist in der Tat kritisiert worden – nachfolgend im Finanzausgleich berücksichtigt, weil es den Finanzbedarf anhebt, der dann in den Folgejahren durch das Land auszugleichen ist. Das ist die gemeinsame Finanzierungsverantwortung. Darüber reden wir bei diesem Gesetz auch gar nicht, denn es gibt keine Rechtslücke bei der Finanzierung von Menschen, die in diesem Land Sozialhilfe bekommen. Das ist ein zugebenermaßen kritisiertes, aber doch bestehendes und funktionierendes Finanzierungssystem.

 

Was wir aber heute machen, ist – und deswegen finde ich auch Ihren Vorwurf sehr unverschämt, nämlich uns vorzuwerfen, wir würden dieses Gesetz durchpeitschen wollen – im Prinzip, eine finanztechnische Frage zu lösen. Der Bund hat über die Umsatzsteuerbeteiligung den Ländern Gelder zur Verfügung gestellt zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Die Kosten, die beim Land angefallen sind, bei den Kommunen angefallen sind, hat Frau Merz hier auch bereits benannt: 49 Millionen Euro etwa für den Freistaat Thüringen. Von den 49 Millionen Euro gehen automatisch mit dem Partnerschaftsgrundsatz 18 Millionen Euro in den Folgejahren – das wurde auch schon gesagt – an die Kommunen über. Und nun haben wir vorgeschlagen, dass von den 49 Millionen Euro, von denen 18 Millionen Euro schon automatisch an die Kommunen gehen, mit einer Pauschale dieses Geld unmittelbar – 18 Millionen Euro – an die kommunale Ebene übertragen wird.

 

Das hat erst mal mit der Finanzierungssystematik des SGB überhaupt nichts zu tun, sondern ist eine reine – wenn mal so will – finanzpolitische Entscheidung, diese Gelder des Bundes auf sehr einfachem und schnellem Weg pauschal an die Kommunen zu geben, dass es nutzbar wird und als Barmittel, als Liquiditätsmittel den Kommunen in diesem Jahr wirklich zur Verfügung steht.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir haben den Kommunen angeboten, weil es wirklich darum geht, 18 Millionen Euro auf einem sehr einfachen und sehr schnellen Weg praktisch zu überweisen, dass wir dieses Gesetz heute in erster und zweiter Lesung beraten können und damit im Prinzip alle rechtlichen Grundlagen bestehen, dass die Finanzverwaltung auch das Geld überweisen kann und das Geld bei den Kommunen ankommt.

 

Wir haben ihnen das angeboten und haben gesagt, aber selbstverständlich besteht das kommunale Anhörungsrecht nach Thüringer Verfassung und wenn sie davon Gebrauch machen wollen, dann gibt es überhaupt keine Diskussion. Es ist praktisch die Entscheidung auch der Landkreise und der kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenvertreter – Ihr Fraktionsvorsitzender war dabei an diesem Gespräch –, und die kommunalen Spitzenvertreter haben gesagt, nein, wir wünschen uns dieses schnelle Verfahren nicht, wir wollen angehört werden, weil, wir wollen gar nicht so sehr darüber diskutieren, wie ihr die pauschalen 18 Millionen Euro überweist, sondern wir wollen darüber diskutieren, wie die Finanzierung im SGB-Bereich funktioniert, weil wir die verändern wollen, weil wir die grundsätzlich kritisieren.

 

Das sind zwei unterschiedliche Diskussionen, die werden wir natürlich zusammen führen müssen, weil sie auch mit dem kommunalen Finanzierungssystem zusammenhängen. Wir werden das sicherlich und deswegen auch im Haushalts- und Finanzausschuss dann im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsystem noch diskutieren. Das heißt, das, was wir eigentlich heute hier mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen, sehr schnell dazu beitragen zu wollen, dass die Kommunen 18 Millionen Euro des Bundes auf ihren Konten merken, werden wir zunächst ein Stück weit zurückstellen und werden grundsätzlich eine größere Diskussion führen. Das werden wir gerne tun, aber wir werden in dieser Frage nicht grundsätzlich vom Finanzierungssystem und vom Finanzausgleichssystem des Bundes und der Länder mit den Kommunen abweichen können. Da bitte ich eben auch die Ehrlichkeit in der Diskussion walten zu lassen, darauf immer hinzuweisen, dass wir seit dem 1. Juni in einer völlig neuen Rechtssituation sind. Die beinhaltet ein gesichertes Finanzierungssystem und auf dieser Grundlage diskutieren wir gemeinsam: Was kann der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen tun, um die Aufnahme zu garantiere? Was kann der Freistaat auch tun, dass wir gemeinsam die Lasten, die daraus entstehen, auf finanzieller Ebene hier schultern? Das ist Sinn und Zweck der Diskussion. Da lade ich Sie gern ein, diese mit uns gemeinsam sachgerecht zu führen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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