Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen

Steffen Dittes
RedenSteffen Dittes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um das vielleicht am Anfang auch einmal zu benennen und damit vielleicht auch diesen Teil der Debatte abzuschließen: Das Landesprogramm in Thüringen, was eben wieder diskreditiert worden ist und dessen viele Menschen, die das innerlich in Thüringen ausfüllen, auch persönlich angegriffen worden sind, gibt es jetzt in Thüringen seit 2011. Es ist nicht entstanden, weil die AfD hier im Thüringer Landtag sitzt. Das ist nämlich entstanden, weil es ein Bedürfnis und einen Bedarf und eine Notwendigkeit in dieser Gesellschaft gibt, politische Kultur zu stärken, Demokratie und Menschenrechte auch in der öffentlichen politischen Auseinandersetzung wieder stärker sichtbar zu machen. Und der Redebeitrag des Abgeordneten Aust war ein Beleg dafür, wie dringend notwendig auch die Fortsetzung dieses Programms ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Insbesondere macht das auch sein Verweis auf Ausgaben zur Integration von Menschen, also zur Stärkung von Teilhabe und Partizipation an sozialen und gesellschaftlichen Rechten sehr deutlich.

 

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Tagen eine sehr aufgeladene Diskussion zum Thema „Schulgeld in Gesundheitsberufen“ geführt. Dort war die Rede von „politischer Bankrotterklärung“, da wurden Lastenräder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung gestellt, weil die der rot-rot-grünen Landesregierung offensichtlich wichtiger seien als Bildung. Die FDP sprach sogar von „Holters jüngster Schnapsidee“ und hat dann das Ganze gleich noch inhaltlich und fachlich vermischt, als sie noch die Pflegekräfte in den Krankenhäusern in die Debatte einbrachte. Also wir sehen viele politisch-moralische Aufladungen, viele Unrichtigkeiten auch in der Debatte. Deswegen bin ich insbesondere Helmut Holter für seinen sehr sachlichen und bestimmenden Redebeitrag hier dankbar. Ich versuche, mich in meinem Redebeitrag dieser Sachlichkeit anzuschließen. Ich hoffe, Herr Montag, mir gelingt das besser als Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Meine Damen und Herren, es wurde viel von Ehrlichkeit, Transparenz und Verantwortung an dieser Stelle gesprochen. Ich will darüber reden und auch von einer Verantwortung, Herr König, gegenüber den vielen Schülerinnen und Schülern, den Auszubildenden in den Heilberufen, über die wir hier reden, nämlich den 1.000 Auszubildenden in Thüringen.

Deswegen will ich an den Anfang meiner Rede zwei wirkliche Tatsachen stellen, damit wir uns für die nachfolgende Debatte, wenn Sie auf mich noch reagieren wollen, in dieser Frage gewiss sind und bewusst sind. Erstens: Hätte die Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene 2018 das umgesetzt, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, dann müssten wir heute nicht über die Finanzierung, die Erstattung der Schulgelder an freien Schulen und privaten Schulen reden.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Hört, hört!)

 

Punkt 1, das ist so. Und die zweite Tatsache ist auch richtig, Herr König: Hätte die CDU nicht ihre Zustimmung zum Haushalt an die Bedingungen der Globalen Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro geknüpft, dann hätten wir auch nicht an dieser Stelle über die Finanzierung der Erstattung an die privaten Schulen reden müssen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Auch das ist eine Tatsache. Denn Sie haben – und das will ich nämlich auch noch mal wirklich in den Mittelpunkt und an den Ausgangspunkt stellen – in dieser gesamten Diskussion immer die politische Redlichkeit von Rot-Rot-Grün und des Bildungsministers infrage gestellt, nach dem Motto, wir wünschten nicht die Unterstützung von Auszubildenden in diesem Bereich. Das ist nicht richtig. Die Fraktionen von SPD, Linken, Grünen waren am 21. Dezember 2020 mit Ihnen gemeinsam Antragsteller eines Antrags, in dem der Landtag sich dazu bekannt hat und die Landesregierung aufgefordert hat, Schulgelder, auf die in privaten Schulen verzichtet werden, bis zu einer Höhe, die hier schon genannt wurde – ich dachte, es waren in etwa 180 Euro –, dann zu erstatten. Das war das politische Bekenntnis, das Rot-Rot-Grün mit Ihnen gemeinsam mit einem eigenen Antrag im Dezember 2020 hier in den Landtag eingebracht und tatsächlich dokumentiert hat. Wir haben dann – Moment, Herr König, hören Sie mir zu – einem Antrag, auf den Sie auch verwiesen haben, ich glaube, etwa fünf Monate später zugestimmt. Und der wurde hier noch mal beschlossen, das heißt auch mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün. Es gab die Unterstützung. Da waren wir uns mit dem Bildungsminister einig, dass wir das gemeinsam tragen. Da haben wir uns noch mal für diese Erstattungsregelung ausgesprochen.

 

Aber dem noch nicht genug, Herr König – und das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen –, es war nicht nur dieser Landtag, der 2021 die Gelder im Haushalt zur Verfügung gestellt hat, beschlossen hat, sondern es war auch Bildungsminister Holter, der in seiner Haushaltsanmeldung für 2022 die 1,8 Millionen wieder in diesen Haushalt eingeschrieben hat. Es war die Landesregierung, die in ihrem Haushaltsbeschluss diese 1,8 Millionen für die Erstattung von verzichteten Schulgeldern in das Haushaltsgesetz hineingeschrieben hat, dem Landtag als Gesetzentwurf vorgelegt hat. Und es war die Koalition, die gesagt hat: Ja, das ist ein Haushalt, den wir in dieser Form beschließen wollen. Bloß war es Ihre Fraktion – und das gehört dann eben zur Ehrlichkeit dazu, wir hatten nicht nur zweimal den Haushalt beschlossen, wir haben nicht nur zweimal die politische Positionierung zur Erstattung beschlossen –, die dann dazu beigetragen hat, dass wir – und da beziehe ich mich auch ein, da nehmen wir uns als Koalition auch gar nicht aus der Verantwortung – der Landesregierung dann eine Mittelkürzung auferlegt haben.

 

Ich will Sie auch ganz genau daran erinnern: Ihr Fraktionsvorsitzender Mario Voigt ist am Ende der Haushaltsverhandlungen durch das Land gezogen und hat überall gerufen, die CDU habe diese Landesregierung zum Sparen gezwungen. Er sprach von einer Generationendividende. Ich glaube, es war ihm damals noch gar nicht wirklich bewusst, obwohl es ihm alle gesagt haben, hier von diesem Pult, ich auch persönlich und viele andere meiner Kollegen, was das tatsächlich zur Folge hat. Und wenn Sie, Herr König, heute in Ihrer Einbringung Herrn Holter vorwerfen, er hätte die falschen Prioritäten gesetzt, da will ich wirklich auch ein Stück weit mal an Ihr rechtsstaatliches Verständnis appellieren. Die Priorität eines Ministers, zunächst mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld die gesetzlich verpflichteten Aufgaben zu finanzieren und dann die vertraglich gebundenen Aufgaben zu finanzieren, das ist eine richtige Prioritätensetzung, die erwarte ich von der Landesregierung. Und fachlich-politisch halte ich es auch aus Sicht des Bildungsministers für absolut nachvollziehbar und die richtige Priorität, dass er sagt: Ich werde bei der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern nicht sparen, weil ich dort die Zukunftschancen von Kindern in Thüringen, tatsächlich in Thüringen unter gleichwertigen Lebensverhältnissen zu lernen, nicht gefährden will.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist eine Prioritätensetzung, die halte ich für richtig. Und es ist aber natürlich seine Pflicht, mit dem Landtagsbeschluss, den Sie initiiert haben in dieser Form, dann wirklich umzugehen.

 

Herr Bühl, Sie haben vorhin gesagt, Sie haben auch Vorschläge zur Finanzierung unterbreitet. Ich habe gerade noch mal die Datei, die Grundlage unserer Verhandlung war, geöffnet. Ich habe Sie ja eigentlich gewarnt, provozieren Sie mich nicht dazu. Dort haben Sie Vorschläge zusammengefasst von Mehrausgaben von 154 Millionen Euro. Finanziert haben Sie diese 154 Millionen Euro in Ihrem Vorschlag, der Grundlage unserer Verhandlung war, mit 147 Millionen Euro aus der Globalen Minderausgabe. Für sage und schreibe 7 Millionen Euro haben Sie wirkliche Kürzungsvorschläge gehabt,

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Über 100 Millionen Euro!)

 

und zwar Zuschüsse an die Kommunen für Ausgaben im Klimaschutz, Zuschüsse für die Kommunen zur Finanzierung des Kindergartengesetzes. Sie haben darüber hinaus in den nachfolgenden Verhandlungen auch noch weitere Kürzungsvorschläge gemacht – da gebe ich Ihnen auch recht –, das waren Kürzungen im Bereich der Wirtschaftsförderung, das waren Kürzungen im Bereich der Unternehmenswerbung von Thüringer Unternehmen im Ausland, bei Messen usw. Ich will das gar nicht bewerten, bloß Sie können die 1,4 Millionen Euro, die für Lastenfahrräder gedacht sind, eben nicht 300 Mal ausgeben. Selbst wenn wir die einsparen würden, blieben immer noch 328,6 Millionen Euro übrig, die in diesem Haushalt bei den freiwilligen Aufgaben gekürzt werden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und dafür tragen wir die Verantwortung und aus dieser Verantwortung sollten Sie sich nicht stehlen.

 

Herr König, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass mit dem Gesetzentwurf das Ermessen für den Bildungsminister auf null reduziert ist. Das ist richtig. Wir binden nochmals mehr Mittel in diesem Haushalt durch eine gesetzliche Verpflichtung und dann gilt natürlich auch für den Bildungsminister die Priorität, die er schon von Anfang an gesetzt hat: Gesetzliche Aufgaben müssen finanziert werden. Und wie das geschehen kann, hat er nach einem Gespräch mit der Finanzministerin ja auch dargestellt.

Aber ich sage Ihnen auch deutlich, Herr König: Eine Bedingung für uns ist natürlich auch die Klärung dieser Finanzierung. Und mit dem Gesetzentwurf, den Sie heute hier eingebracht haben, schwindet auch Ihr Ermessen auf null, sich einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung zu entziehen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sie müssen die mit uns gemeinsam in diesem Parlament wahrnehmen und wir müssen das eben in den Ausschüssen auch klarziehen, damit diese Diskussion über ein wichtiges Anliegen in unserem Bereich nicht dazu führt, dass in anderen Bereichen tatsächlich Einsparungen notwendig werden. Ich will es auch mal ganz konkret benennen. Die Ministerien haben in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht, wo sie aufgrund der globalen Minderausgabe Einsparungen vornehmen müssen. Dann kommt Frau Meißner und sagt, auf gar keinen Fall im sozialen Bereich. Dann kommt Herr Tischner, auf gar keinen Fall im Bildungsbereich. Dann kommt Herr Henkel aus Ihrer Fraktion und sagt, bei der Wirtschaftsförderung dürfen wir nicht sparen. Dann kommt Herr Voigt und sagt, aber nicht bei der Digitalisierung sparen. Und dann kommen Sie, nicht bei den Gesundheitsberufen sparen. Und dann fragen wir Sie: Wo? Und was kommt dann als Antwort? Lastenfahrräder.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Über 100 Mio. Euro!)

 

Meine Damen und Herren, das ist ein Stück weit zu kurz gegriffen, das ist wenig verantwortungsvoll.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aber wir können doch nicht Ihre Arbeit machen!)

 

Lassen Sie uns gemeinsam diese Verantwortung wahrnehmen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Bühl, ich nehme mich da nicht raus. Ich habe damals hier im Landtag gesagt, ich halte verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der globalen Minderausgabe für gerechtfertigt, aber wenn ich es für verfassungswidrig halten würde, würde ich nicht zustimmen. Ich habe zugestimmt, wir haben auf Probleme hingewiesen, die damit verbunden sind. Die treten jetzt ein, aber dann müssen wir die Probleme, die durch unseren Beschluss entstanden sind, auch gemeinsam angehen zu lösen, und das ist in dem Punkt eine gute Gelegenheit.

 

Herr Montag, Sie haben ja noch nicht mal die Verantwortung für einen Haushalt für Thüringen übernehmen wollen. Sie haben in den Beratungen vorgeschlagen, wir sollen auch noch 1 Milliarde Euro in diesem Haushalt sparen. Also entschuldigen Sie bitte, wenn wir uns hier in dieser Auseinandersetzung bewegen. Ich lade Sie gerne ein, das beim nächsten Haushalt wiedergutzumachen, weil, Herr Bühl, auch diese Finanzierung der gesetzlich verpflichteten Ausgaben, die wir jetzt für 2022 möglicherweise gelöst haben, wird natürlich auch eine Herausforderung in den nachfolgenden Haushalten sein. Wir müssen dann auch gemeinsam die Finanzierungsverantwortung für die künftigen Jahre vornehmen, solange der Bund hier keine Regelung getroffen hat.

 

Meine Damen und Herren, es ist viel zu den eigentlichen inhaltlichen Regelungen gesagt worden, ich will aber trotzdem noch einige Bemerkungen machen, weil es wichtig ist. Es wurde – Herr König, auch von Ihnen – gesagt, wir stehen in der Verantwortung gegenüber Auszubildenden, viele schauen wahrscheinlich heute auch der Beratung zu und erwarten auch eine Antwort dieses Parlaments, wie es weitergeht. Eine Richtung – glaube ich – haben wir ehrlich heute aufgezeigt, auf die kann man sich auch verlassen, denn man sollte sich auf die Worte, die von hier vorn gesprochen werden, auch verlassen können. Auch dazu hat Minister Holter sehr nachvollziehbar geredet.

 

Aber dann sollten wir auch in der Wortwahl vorsichtig sein und deutlich sagen, was wir heute beschließen.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

Wir beschließen keine Schuldgeldfreiheit. Nein, wir beschließen keine Schulgeldfreiheit. Die Schulgeldfreiheit an privaten Schulen ist in diesem Bereich auf Bundesebene zu regeln, da haben wir überhaupt keine Kompetenz. Was wir regeln, ist, dass wir privaten Schulträgern Geld erstatten, und zwar zusätzlich, wenn sie auf Schulgeld verzichten. Und das ist nicht automatisch die Schulgeldfreiheit, die wir schaffen, denn es wissen auch viele Auszubildende, von denen Sie gesprochen haben, dass sie trotz der zur Verfügung stehenden Mittel und trotz der Verabredung im Bildungsausschuss, Herr Tischner, auch in dem letzten Jahr Schulgeld bezahlt haben, weil eben nicht alle privaten Schulträger vollständig auf Schulgeld verzichtet haben – Logopäden haben noch bis zu 150 Euro bezahlt, andere haben 30 Euro bezahlt. Eine tatsächliche Schulgeldfreiheit, eine vollständige Erstattung, sodass die freien und privaten Träger verzichtet haben, gab es im Prinzip nur bei den Masseuren und bei den medizinischen Bademeistern. Und das muss man auch ehrlich sagen, dass wir hier einen Erstattungsbeitrag liefern, der zu einer Entlastung führt, aber der nicht automatisch zu einer Schulgeldfreiheit in allen Bereichen führt. Und da ist nämlich tatsächlich der Appell weiter auch an die Bundesebene zu richten. Da kann ich nur an die Parteien appellieren, die dort auch Verantwortung tragen, nicht nur hier Reden zu halten, sondern auch innerhalb ihrer Parteien für eine grundsätzliche Regelung tatsächlich einzutreten.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Ich will auch noch mal sagen: Natürlich ist es für die populistische, für die politische Darstellung sehr gut, denn – klar – es bringt Zustimmung und da ist man auch sofort emotional dabei, auch ich, als ich das das erste Mal gehört habe. Wir reden ja nicht über alle Gesundheitsberufe, wir reden über richtige, notwendige Berufe im Bereich der Heil- und Gesundheitspflege, das ist richtig. Wir haben in vielen anderen Bereichen – in der Pflege hatte ich es schon angesprochen – ja schon längst die Schulgeldfreiheit geregelt. Insofern muss man das auch ein Stück weit abschichten, man sollte da auch ehrlich sein, auch in der Öffentlichkeit, was wir eigentlich tatsächlich regeln. Man muss auch zur Ehrlichkeit dazu sagen – Sie haben das angesprochen –, dass das Schulgeld in der staatlichen Ausbildung überhaupt nicht notwendig ist. Wir haben auch Berufe, die hier benannt sind in Ihrem Gesetzentwurf, da haben die Auszubildenden Anspruch nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auf eine Ausbildungsvergütung, wenn sie beispielsweise im Uniklinikum oder einem kommunalen Krankenhaus lernen. Also es gibt einen extremen Unterschied, es geht nicht darum, dass die Ausbildung an sich in diesen Gesundheitsberufen mit Schulgeld belegt ist, sondern die Ausbildung an privaten Schulen ist mit Schulgeld belegt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Da, muss ich ehrlich sagen – auch darüber sollten wir im Ausschuss mal diskutieren –, verstehe ich die große Liebe der Grünen zu den Privatschulen in diesem Bereich nicht unbedingt,

 

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind freie Schulen!)

 

weil wir haben bei den Schulträgern in diesem Bereich auch bundesweit agierende Aktiengesellschaften, also im Prinzip im Gesundheitswesen tätige Unternehmen – das gibt es in diesem Bereich, Herr Montag – und wir haben auch Unternehmen, die sind mittlerweile unternehmerisch so verschränkt – auch mit Schulträgern, ich möchte nicht sagen, identisch –, dass es praktisch Schulträger gibt, in denen in den Schulen die eigenen Fachkräfte, die später eingestellt werden, ausgebildet werden und die sich das dann finanzieren lassen als Schulgeld bzw. jetzt vom Freistaat Thüringen durch die Rückerstattung. Da stellt sich schon die Frage: Wer erstattet hier eigentlich wem welche Kosten und welche Kosten müssen getragen werden?

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Und Herr König, Sie haben natürlich recht, das Verhältnis ist ungefähr ein zu zwei Drittel – ein Drittel in staatlicher Ausbildung ohne Schulgeld, zum Teil mit Ausbildungsvergütung, zwei Drittel bei privaten Schulträgern, zum Teil mit Schulgeld, für das wir Erstattungen haben. Dass dieses System so ist, ist aber nicht durch diese Landesregierung zu verantworten, sondern da gab es vorher auch in Thüringen Entscheidungen, die erst so eine Struktur aufgebaut haben. Und da kann man auch mal drüber reden, ob das vielleicht auch wirklich das Zukunftsträchtigste ist oder ob solche Ausbildungen in den Gesundheitsberufen, die so elementar sind, wie Sie das beschreiben, nicht tatsächlich auch in staatlicher Verantwortung

 

(Beifall DIE LINKE)

 

und damit schulgeldfrei und damit sehr viel leichter auch mit Ausbildungsvergütung realisiert werden können. Ich glaube, wir sollten auch darüber stärker reden.

Zu Ihrem Gesetzentwurf wurde schon einiges gesagt: Der hat handwerkliche Schwächen, der wird auch, wenn man ihn so übernimmt, keine Kosten von 1,8 Millionen Euro verursachen, sondern höhere Kosten, denn Sie binden die Erstattung von Teilbeträgen, die möglicherweise dem Ministerium bekannt sind, an einen vollständigen Verzicht auf Schulgeld. Das heißt, in diesem Gesetzentwurf ist so viel Unbestimmtes dabei, dass man es in dieser Form nicht machen kann. Außerdem halte ich die Begründung des öffentlichen Interesses auch für schwierig – die ist im Übrigen in Ihrem Gesetzentwurf sehr, sehr dünn, und ich wäre mir nicht sicher, ob die rechtlich ausreicht –, weil wir öffnen gerade mit dieser sehr, sehr dünnen Begründung des öffentlichen Interesses natürlich auch – möglicherweise als Risiko, ich will es nur beschreiben – eine Spirale der Argumentation und Auseinandersetzung, warum in anderen Ausbildungsbereichen, die für diese Gesellschaft mindestens genauso wichtig sind, dieses öffentliche Interesse nicht besteht.

 

Das heißt, wir müssen auch weiterhin über die zwei Säulen der Ausbildung reden, dort die staatliche Ausbildung und dort die ergänzende Ausbildung bei privaten Schulträgern, aber wir sollten praktisch dieses Grundsystem nicht grundsätzlich dauerhaft ins Wanken bringen oder gefährden. Deswegen ist es richtig, dass wir darüber reden, wie wir das gesetzlich umsetzen können, was der Bildungsausschuss auch verabredet hat, nämlich bis der Bund seine Verantwortung wahrgenommen hat, tatsächlich in die Erstattung zu gehen, um diesen Übergang zu finanzieren. Das ist gerechtfertigt auch in Erwartung einer bundesgesetzlichen Regelung, die dann eben auch bundesweit Rechtssicherheit schafft, die so oder so den Konkurrenzkampf zwischen den Bundesländern minimiert und damit wirklich auch die Ausbildung nicht nur im Interesse der Auszubildenden, sondern auch im Interesse derer, die von dieser Ausbildung später als Patienten und Pflegekräfte in irgendeiner Form profitieren sollen, tatsächlich wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird. Dafür trägt der Bund eine Verantwortung.

 

Wir können einen Beitrag dazu leisten, dass in dieser Zeit dort eine Entlastung für die Auszubildenden erfolgt. Deswegen glaube ich, dass wir es gemeinsam hinbekommen, die rechtlichen Voraussetzungen zu diesem Gesetzentwurf oder einer gesetzlichen Regelung im Ausschuss zu diskutieren. Ich bin mir auch sicher, dass wir gemeinsam unserer Finanzierungsverantwortung gerecht werden und die Finanzierung auch in dem Maße sicherstellen, wie das Herr Holter hier auch dargestellt hat. Und was für ihn noch nie infrage stand, diese Erstattung weiter fortzusetzen, wenn das Geld im Haushalt auch zur Verfügung steht. Auch das will ich noch mal betonen. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam angehen, dann kommen wir im Juli auch zu einer verbindlich abschließenden Beschlussfassung hier im Landtag. Bis dahin, denke ich, sollten wir die Fachfragen im Bildungsausschuss diskutieren, wie von Ihnen beantragt. Ich glaube aber auch, dass wir uns – und das haben die Redebeiträge auch gezeigt – über die Finanzierungssystematik dieser gesetzlichen Aufgabe im Haushalts- und Finanzausschuss unterhalten sollten. Ich beantrage auch dort die Beratung als begleitender Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

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