Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes 1/2

Steffen Dittes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6298

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, ich muss auf Ihren Redebeitrag reagieren. Sie haben hier vorgeschlagen oder vorgestellt, dass es einen Fünf-Punkte-Plan der CDU-Fraktion gibt. Auf den will ich kurz eingehen und dann auf den fünften Punkt etwas ausführlicher.

 

Sie haben gesagt, Sie haben schon im Juli für Thüringen einen Energiesicherungsfonds vorgeschlagen und nennen das Ganze den Thüringen-Plan. Jetzt habe ich noch mal nachgeguckt, vom 13. Juli ist das, eine Woche, nachdem die Linke-Fraktion ihren Vorschlag zur Energiekrise vorgelegt haben, den haben Sie noch als Energiesozialismus charakterisiert. Eine Woche später haben Sie Ihren Thüringen-Plan vorgelegt. Ich habe eben noch mal nachgeschaut: 13. Juli. Da steht drin: Wir schlagen einen Energiesicherungsfonds von 400 Millionen Euro vor. Sie haben es bis heute nicht geschafft, Herr Bühl, bis heute nicht, nur eine konkrete Untersetzung zu diesen zwei Schlagworten in den Landtag einzubringen,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

weder wie Sie die 400 Millionen finanzieren wollen, woher Sie diese 400 Millionen Euro nehmen, noch wie Sie diese 400 Millionen Euro verteilen wollen. So viel zu Ihrem Thüringen-Plan. Sie haben heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nachdem Sie gemerkt haben, Rot-Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie wir schnell zu Geldern kommen, wo wir konkret auch diskutieren können, wie wir die ausreichen können, weil diese Gelder – ich komme noch dazu – wirklich vorhanden sind, um im Interesse der Menschen in Thüringen, die für uns im Übrigen an erster Stelle stehen, eingesetzt werden können.

 

Bis heute haben Sie keine konkrete Untersetzung für Ihren Energiesicherungsfonds und auch gar nichts zur Finanzierung vorgelegt, aber stellen sich hierhin und sagen der Öffentlichkeit, Sie hätten einen Thüringen-Plan. Sie sind eher planlos.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Sie schlagen als Zweites ein Bürgschaftsprogramm vor. Ich weiß nicht, hören Sie denn nie zu, wenn das Finanzministerium spricht? Es gibt das Bürgschaftsprogramm. Wir können darüber diskutieren, wenn es notwendig ist, das auszuweiten, aber im Moment ist es noch nicht mal im Ansatz in irgendeiner Form angefragt und ausgeschöpft.

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn das kommt mit den Stadtwerken, dann müssen wir vorbereitet sein!)

 

Lassen Sie uns über die Bedingungen reden, aber tun Sie doch nicht so, als ob es kein Bürgschaftsprogramm der Landesregierung gäbe. Das existiert, das ist nutzbar, das Finanzministerium steht bereit, auch die Kommunen zu beraten, auch den Unternehmen dann beratend zur Seite zu stehen. Auch der zweite Punkt befindet sich auf dem Weg in der Abarbeitung.

 

Sie schlagen drittens in Ihrem Fünf-Punkte-Programm ein Investitionsprogramm vor. Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf für 2023 im Juli vorgelegt, dass mit diesem Haushalt 220 Millionen Euro in Thüringen mehr investiert werden sollen. Was war Ihre Reaktion? Dieser Haushalt der Landesregierung ist aufgebläht, wir müssen unbedingt die Ausgaben kürzen.

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

(Unruhe CDU)

 

Ja, das ist Ihre Reaktion auf diesen Haushaltsentwurf.

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist die falsche Schwerpunktsetzung!)

 

Es werden mit diesem Haushaltsentwurf den Kommunen für ihre Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene 155 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt. Aber auch da rufen Sie, dieser Haushalt ist aufgebläht und muss korrigiert werden, die Ausgaben müssen reduziert werden. Hingegen haben wir Ihnen hier an dieser Stelle einen Vorschlag gemacht, wie man auch Zukunftsinvestitionen finanzieren kann.

 

Sie schlagen als Viertes in Ihrem Fünf-Punkte-Programm runde Tische vor. Habe ich auch noch mal in Ihrer Pressemitteilung nachgelesen. Da frage ich Sie wiederum: Hören Sie denn eigentlich nie zu, wenn Ihnen Landesregierungsmitglieder seit Juli darüber berichten, was an wie vielen runden Tischen tatsächlich erörtert wird? Wolfgang hat einen runden Tisch mit zahlreichen Unternehmen,

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wolfgang Tiefensee ist heute nicht da!)

 

Anja Siegesmund hat mit den kommunalen Unternehmen, mit den Kommunen, mit den Energieversorgern einen runden Tisch. Der Ministerpräsident führt einen runden Tisch zur Energieversorgung für die Umstellung im industriellen Bereich, insbesondere in der Glasindustrie. Deswegen nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis und bringen Sie sich konkret auch mit Vorschlägen in die Debatte ein.

 

Jetzt komme ich zu Ihrem fünften Punkt, den Sie hier genannt haben: Sie schlagen ein Sonderplenum vor. Ein Sonderplenum in 3 Wochen, um was zu machen? Einen Zweck in einem Gesetz über das Sondervermögen in Thüringen zu erweitern. Da sagen Sie, das wäre Ihr tolles Gesetz, da würde man ganz viel auf den Weg bringen können, auch sehr viele konkrete Hilfen. Das ist aber nicht wahr, und deswegen sollte man das der Öffentlichkeit auch mal sagen. Das Sondervermögensgesetz, was wir mit unserem Vorschlag zu verändern versuchen, der Ihnen seit letzter Woche vorliegt, erweitert den Zweck und macht es erst mal möglich, dass diese Gelder, die dort noch zur Verfügung stehen, konkret adressiert werden können.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die konkrete Ausgestaltung – darauf sind Ronald Hande und auch Janine Merz eingegangen – erfolgt dann in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und dem Haushalts- und Finanzausschuss bei der Festlegung des Wirtschaftsplans, wo genau diese vier Säulen, die Sie auch genannt haben – da haben Sie mir bei der IHK wirklich sehr gut zugehört –, als Erstes, Hilfe für Menschen, als Zweites, Hilfe für Vereine und die soziale Infrastruktur, als Drittes, Hilfe für kommunale Unternehmen und als Viertes, Hilfe auch für die privaten Unternehmen. – Ich komme noch darauf zurück, Herr Bühl. – Das müssen wir konkret untersetzen. Wenn Sie aber die gesetzliche Grundlage der Ermöglichung des Mitteleinsatzes dafür nicht eröffnen, kommen Sie auch nicht in die konkrete Umsetzung. Sie sagen, mit Ihrem Gesetzentwurf in dieser Frage der Zweckerweiterung sind wir uns einig, dann sollten wir die Zweckerweiterung heute beschreiten und heute gesetzlich festlegen, dass wir ab morgen beginnen können, die konkrete Umsetzung zu diskutieren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Was Sie machen wollen, ist, obwohl Sie sagen, dass wir uns in dieser Frage einig wären, den Beschluss heute auf die lange Bank zu schieben, am 14. Oktober diesen Landtag noch mal zu einer Sondersitzung zusammenzurufen, um zu beschließen, worüber wir uns heute einig sind, um dann nach dem 14. Oktober in den Herbstferien an die konkrete Umsetzung zu gehen.

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: ….!)

 

Das, sage ich Ihnen, ist Auf-die-lange-Bank-schieben und widerspricht auch dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender am gestrigen Tag hier im Landtag gesagt hat. Die Leute wollen nicht mehr Reden hören, sie wollen Entscheidungen sehen, und Sie blockieren, Sie verhindern eine Entscheidung, die es uns möglich macht, über die konkrete Umsetzung zu reden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Jetzt komme ich zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, zu den 60 Millionen. Wenn wir heute hier im Landtag darüber diskutieren, wie viele Gelder wir eigentlich für Hilfspakete ergänzend zum Bund zur Verfügung stellen – wir haben darüber gesprochen –, dann haben wir im Prinzip doch nur drei Möglichkeiten, über Geld und die Finanzierung dieser Hilfen zu reden. Wir haben als Erstes die Möglichkeit, im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 durch Umschichtung im Haushaltsentwurf Gelder zu adressieren. Wir werden den Haushalt im Dezember beschließen – konkrete Umsetzung im nächsten Jahr. Wir sind uns alle einig, das kommt zu spät. Die zweite Möglichkeit ist, einen Nachtragshaushalt für den Haushalt 2022 zu beschließen. Da ist die Landesregierung laut Thüringer Verfassung vorlagepflichtig. Es liegt kein Nachtragshaushalt vor. Sie haben aber auch die Forderung nicht erhoben, das heißt, wir kommen auch nicht durch Umschichtung im laufenden Haushalt 2022 tatsächlich zu Mitteln, wie wir in der Energiekrise wirklich helfen können. Auf die Globale Minderausgabe will ich nur verweisen, da fehlen nämlich auch zudem noch die Möglichkeiten, auch dank Ihrer Initiative, nicht mal mit den Mehreinnahmen, die wir in diesem Jahr erzielen, positiv im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer umzugehen.

 

Die dritte Möglichkeit ist, vorhandenes Geld im Sondervermögen Corona-Hilfsfonds zu nutzen. Herr Bühl, da können Sie T sagen – das sind eben im Moment nur diese 60 Millionen. Wir werden vielleicht bei einer Abrechnung mit dem Finanzministerium des Wirtschaftsplans noch eine Veränderung in die eine oder andere Richtung erleben. Dann können wir natürlich – und das müssen wir nachfolgend tun – darüber diskutieren, woher möglicherweise zusätzliches Geld kommt, was wir im Sondervermögen einnehmen. Da haben wir eben auch nur wiederum drei Möglichkeiten. Erstens: Mit dem Haushaltsentwurf 2023 können wir Haushaltsmittel in das Sondervermögen geben. Wir können zweitens mit dem Nachtragshaushalt 2022 Geld in das Sondervermögen geben oder wir können es kreditfähig machen und Kredite finanzieren, die Ausgaben im Sondervermögen. Diese drei Möglichkeiten haben Sie. Was machen Sie allerdings mit Ihrem Gesetzentwurf? Sie suggerieren, als ob wir mal nebenbei durch einen Beschluss aus dem Haushalt 2022 in dieses Sondervermögen zusätzliches Geld reingeben können und erklären sogar, das könnten Mittel sein in Höhe von 250 bis 400 Millionen. Das ist einfach unlauter, es ist auch rechtlich überhaupt nicht durchhaltbar, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben und soll im Prinzip auch nur wirklich ein Plakat in der Öffentlichkeit demonstrieren.

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Es geht um die Kommunalen!)

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja typisch!)

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deswegen abschließend, Herr Bühl: Wenn es Ihnen ernst ist, was Sie gestern gesagt haben, was Ihr Fraktionsvorsitzender von diesem Pult gesagt hat, aber auch, was er drüben bei der Handwerkskammer gesagt hat, dass die Leute wünschen, dass wir schnell entscheiden und auch schnell konkrete Hilfen adressieren, dann müssen wir jetzt in diesem Plenum heute oder morgen die Grundlage dafür bilden, diese Mittel aus dem Sondervermögen auch konkret zu untersetzen, dass wir uns morgen an die Arbeit machen können, ab dem ersten Tag gemeinsam mit jedem Ministerium, gemeinsam mit den Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss wirklich überlegen können, wie wir Menschen helfen können, wie wir kommunalen Unternehmen helfen können, wie wir der sozialen Infrastruktur helfen können und wie wir auch dem Mittelstand, an den Sie gestern appelliert haben, helfen können. Aber die Grundlage dafür ist die Zweckerweiterung. Und wer das heute nicht beschließen will, sondern vertagen will auf in drei Wochen, schiebt die konkreten zu erwartenden Entscheidungen auf die lange Bank und er will offensichtlich eine Sondersitzung des Thüringer Landtags dazu missbrauchen, um sich politisch hier in ein besseres Licht zu stellen. Aber ich glaube, in dieser Frage ist es richtig – und da steht man in einem sehr guten politischen Licht –, wenn man Entscheidungen trifft, die konkret sind, wenn man Entscheidungen trifft, die auch konkrete Entscheidungen zur Folge haben, weil sie dann schnellstmöglich bei den Menschen ankommen. Hier geht es nicht um parteipolitische Geländegewinne, sondern hier geht es um konkrete Hilfen, und deswegen fordere ich, bitte ich Sie noch einmal: Machen Sie morgen den Weg frei für die Zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs, und dann beginnen wir ab morgen Nachmittag mit der konkreten Beratung von Hilfen für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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