Europäischer Gerichtshof stellt europarechtswidriges Handeln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge während Corona-Pandemie fest

Patrick Beier
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Zum dritten Mal in kurzer Zeit rügt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen europarechtswidriger Handlungen in Flüchtlingsfragen. Vor dem Hintergrund rechtswidriger Aussetzungen der Überstellungsfristen nach der Dublin-Verordnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) während der Corona- Pandemie, wodurch Asylsuchenden die Abschiebung in ein anderes EU-Land drohte, obwohl die Zuständigkeit für ihr Asylverfahren auf Deutschland übergegangen war, erklärt der migrationspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Patrick Beier:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil festgestellt hat, dass Geflüchtete nicht die Leidtragenden sein dürfen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge pandemiebedingt keine Rückführungen in andere EU- Mitgliedstaaten durchführen kann. Der Flüchtlingsschutz wurde damit gestärkt und die Betroffenen erhalten Rechtssicherheit. Nur weil Deutschland aufgrund der Covid-19-Pandemie oder anderen Umständen Schwierigkeiten hat, schutzsuchende Menschen in ein anderes EU-Land abzuschieben, kann es nicht nach Belieben Fristen zur Überstellung von Geflüchteten in ein anderes EU-Land aussetzen. Ich freue mich, dass die Richter:innen des EuGH dies heute deutlich gemacht haben. Die Betroffenen müssen jetzt schnell ein inhaltliches Asylverfahren bekommen, welches ihnen ohnehin zugestanden hat“, so Beier.

Nachdem der EuGH bereits im August in zwei Urteilen zum Familiennachzug deutschen Behörden europarechtswidriges Verhalten bescheinigte, sei „dies eine erneute Schlappe der Bundesregierung vor dem höchsten Gericht der EU. Ich frage mich daher ernsthaft, warum deutsche Behörden immer wieder versuchen, geltendes Recht zum Nachteil von Geflüchteten auszulegen und anzuwenden“. Der LINKE-Abgeordnete erwartet nun von der Bundesregierung, entsprechende Konsequenzen für die Behördenkultur zu ziehen. „Der Schutz von Menschen hat im Zentrum zu stehen, nicht deren Abwehr“, mahnt der Abgeordnete.