Konkrete finanzielle Unterstützung auch für die Stadt Weimar

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Der Beitrag „Vergebliches Warten auf die Finanzspritze“ und darin enthaltene Ausführungen des Bürgermeisters Kleine zur Aufstellung des städtischen Haushaltes – veröffentlicht in der TLZ am 26.02.2015 – machen einige richtigstellende Ausführungen aus landespolitischer Sicht notwendig.

Auch wenn die Erwartungen der Kommunen durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für zusätzliche Finanzhilfen nicht vollständig erfüllt werden, so ist die Darstellung Kleines, dass „faktisch in Weimar nichts ankomme“, sachlich falsch.

Der Beitrag „Vergebliches Warten auf die Finanzspritze“ und darin enthaltene Ausführungen des Bürgermeisters Kleine zur Aufstellung des städtischen Haushaltes – veröffentlicht in der TLZ am 26.02.2015 – machen einige richtigstellende Ausführungen aus landespolitischer Sicht notwendig.

Auch wenn die Erwartungen der Kommunen durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für zusätzliche Finanzhilfen nicht vollständig erfüllt werden, so ist die Darstellung Kleines, dass „faktisch in Weimar nichts ankomme“, sachlich falsch. Mit dem am gestrigen Donnerstag in den Thüringer Landtag eingebrachten Kommunalpakte wird die Stadt Weimar über 800.000 EUR als allgemeine Investitionspauschale und fast 1.000.000 EUR als Schulinvestitionspauschale zusätzlich erhalten. Anders als Kleine darstellt, sind für die Verwendung der zusätzlichen Mittel auch keine Eigenmittel der Stadt notwendig, da diese als pauschalen ausgereicht werden.

Recht hat Bürgermeister Kleine allerdings mit der Feststellung, dass die finanziellen Probleme der Kommunen hauptsächlich im Bereich der Verwaltungshaushalte liegt. Mit den zu erwartenden zusätzlichen Mitteln für den Vermögenshaushalt allerdings ist auch ein möglicher Effekt für den Verwaltungshaushalt verbunden. Denn infolge der zusätzlichen Mittel kann die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt auf die Höhe der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung reduziert werden, ohne dass Mittel für Investitionen fehlen. Für die Stadt Weimar, einen entsprechenden Haushaltsbeschluss vorausgesetzt, bedeutet dies eine Entlastung des Verwaltungshaushaltes um etwa 1,4 Millionen Euro bei einem gleichzeitigen Aufwuchs von etwa 400.000 Euro im Vermögenshaushalt - allein auf der Grundlage des durch LINKE, SPD und Grünen eingebrachten Kommunalfinanzübergangsgesetzes. Es ist sicherlich wenig sachdienlich, dies als „faktisch nichts“ zu bezeichnen.

Unabhängig davon steht die Aufgabe, die Kommunalfinanzierung grundsätzlich neu zu strukturieren, damit die Zeit einmaliger und nachsorgender Hilfspakte überwunden wird. Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die kommunalen Finanzausgleich im Dialog mit den Kommunen ab 2016 vom Kopf auf die Füße zu stellen.