Neues Straßenausbaubeitragsrecht für Weimar-Schöndorf im Interesse der Bürger_innen nutzen

Wahlkreis

„Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im vergangenen Jahr hat die Rot-Rot-Grüne Koalition in Thüringen die Voraussetzung geschaffen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sozial gerechter zu gestalten. Ich ermuntere den Stadtrat Weimar ausdrücklich, das neue Straßenausbaubeitragsrecht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, zum Beispiel für die geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Ortsteil Schöndorf“, erklärt der Landtagsabgeordnete Steffen Dittes (DIE LINKE).

„Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im vergangenen Jahr hat die Rot-Rot-Grüne Koalition in Thüringen die Voraussetzung geschaffen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sozial gerechter zu gestalten. Ich ermuntere den Stadtrat Weimar ausdrücklich, das neue Straßenausbaubeitragsrecht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, zum Beispiel für die geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Ortsteil Schöndorf“, erklärt der Landtagsabgeordnete Steffen Dittes (DIE LINKE).

Mit dem geänderten Kommunalabgabengesetz ist insbesondere das Ermessen der Kommunen gestärkt worden. Diese können ab sofort die durch die Anwohner zu leistenden Straßenausbaubeiträge auf bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten senken. Voraussetzung ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Im Jahr 2017 würden nach Angaben von Steffen Dittes mehr als 740 der 849 Gemeinden in Thüringen die Voraussetzungen erfüllen. „Für nach dem 1. Januar 2019 begonnene Baumaßnahmen können Gemeinden unter der gleichen Voraussetzung gänzlich auf die Beitragserhebung verzichten. Rot-Rot-Grün hat die damit die Kritik der Kommunen aufgegriffen, per Gesetz Beiträge pflichtig erheben zu müssen, und deren Forderung nach einem eigenen Ermessen umgesetzt. Jetzt ist das Ermessen da. Es sollte nun auch durch die Kommunen genutzt werden“, so Steffen Dittes.

Durch die Absenkung oder den künftigen Verzicht ersparen sich Gemeinden einen erheblichen Aufwand. „In vielen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass der Verwaltungsaufwand höher war als die eigentlichen Beitragseinnahmen“, informiert der Abgeordnete. Zudem sind die Verzinsungsregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz harmonisiert worden. Künftig ist ein variabler Zinssatz vorzusehen, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert. Dies führt insbesondere dazu, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig deutlich geringere Stundungszinsen aufbringen müssen, aber auch die Kommunen - zum Beispiel bei der Rückzahlung von Vorauszahlungen an Bürgerinnen und Bürger - von hohen Zinszahlungen entlastet werden. Neu im Gesetz ist auch, dass die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme beschlossen werden muss. Zugleich werde im Gesetz klargestellt, dass die Gemeinde bei nicht rechtzeitiger Beschlussfassung ihre Erhebungsberechtigung verliert. „Damit wurden alle bisherigen Probleme im Zusammenhang mit der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gelöst. Eine rückwirkende Erhebung dieser Beiträge ist den Gemeinden künftig untersagt“, betont Dittes.

„Seit 1994 hat es die CDU versäumt, das Problem der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sowohl im Interesse der Kommunen wie auch der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Rot-Rot-Grün hat nun für sozial gerechtere Regelungen gesorgt, die jetzt in den Gemeinden zur Anwendung gebracht werden müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Stadtrat in Weimar eine entsprechende Satzungsänderung vornimmt“, betont Steffen Dittes abschließend."