Planungssicherheit für zusätzliche kommunale Investitionen von 2020 bis 2024 soll geschaffen werden

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Rot-Rot-Grün und will in den Jahren 2020 bis 2024 den Kommunen Mittel für zusätzliche Investitionen in Höhe von stellen. Mit dem von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft in den Jahren 2020 bis 2024 setzt die Koalition den Kurs der Stärkung der kommunalen Investitionskraft der letzten Jahre weiter fort. Dieser sieht vor, dass die Kommunen insgesamt 568 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung gestellt bekommen, im Jahr 2020 168 Millionen Euro und in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils jährlich 100 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln sollen wichtige Zukunftsaufgaben wie Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz, Kultur und Mobilität umgesetzt werden, zudem sollen Investitionen erleichtert werden, die zu Einsparungen, beispielsweise im energetischen Bereich, führen. Mit dem verstetigten Investitionsprogramm soll Planungssicherheit für die gesamte Legislaturperiode geschaffen werden und die Kommunen können bislang aufgeschobene Investitionen realisieren. Das Gesetz wird nun im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss des Landtages beraten.

Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, kann auch Weimar deutlich profitieren und zusätzliche Investitionen realisieren. Weimar würde nach dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün im Jahr 2020 zusätzlich mehr als 5 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt bekommen, in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 12 Millionen Euro.

LINKE, SPD und Grüne verfügen im Thüringer Landtag über keine eigene Mehrheit. CDU und FDP sollten sich aber dem Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft in den Jahren 2020 bis 2024 nicht verweigern.