Chancen der Freiwilligkeitsphase aktiv nutzen – CDU-Verunsicherungskampagne schadet Kommunen

„Mit ihren regional versandten Schreiben an Bürgermeister mit der Aufforderung, keine Gemeindefusionen zu beschließen, schaden CDU-Landtagsabgeordnete  bewusst den Kommunen. Ich kann allen kommunalpolitisch Verantwortlichen nur empfehlen, dieser Aufforderung nicht zu folgen, da sie dem Gemeindewohl entgegensteht“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel. Besonders irritiert sei er darüber, dass sich auch Landtagspräsident Christian Carius an dieser Verunsicherungskampagne beteilige, indem er auch dazu aufrufe, ein Gesetz, welches er persönlich ausgefertigt habe, bewusst zu ignorieren.

„Ich appelliere an die kommunale Familie, die Chancen der bis zum 31. Oktober 2017 laufenden Freiwilligkeitsphase zu nutzen und sich auf den Weg zu machen, um zukunftsfeste und leistungsfähige Gemeindestrukturen zu schaffen“, sagt der Kommunalexperte. Nur in der Freiwilligkeitsphase seien die beteiligten Gemeinden ermächtigt, über Eingemeindungs- und Fusionsverträge den Übergang zu den neuen Gemeindestrukturen unter der weitest gehenden Wahrung der einzelnen Orte zu regeln. Dazu gehöre u.a. die Fortgeltung von Satzungen, die Bestandsgarantie für kommunale Einrichtungen und die Sicherung von noch notwendigen Investitionen. Der Linksfraktionär verweist in diesem Zusammenhang auf die vom Gesetzgeber beschlossenen finanziellen Anreize im Rahmen der Freiwilligkeit. Insgesamt stünden dafür 155 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Einwohnerin und Einwohner werde in diesem Zusammenhang vom Land eine Fusionsprämie von 100 Euro gezahlt. Zudem könnten notleidende Gemeinden Strukturbeihilfen von bis zu vier Millionen Euro erhalten, die in den Jahren 2014 bis 2016 Fehlbeträge im Haushalt hatten. „In der gesetzlichen Phase steht dieses Geld nicht mehr zur Verfügung. Schon deshalb ist es fatal, wenn sich Gemeinden - aus welchen Gründen auch immer - jetzt nicht auf den Weg machen“, warnt Kuschel.

Sowohl durch den Ministerpräsidenten als auch durch die Koalitionsfraktionen sei klar gestellt, dass das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen gelte und somit eine verbindliche Grundlage für den Reformprozess darstelle. Gemeinden, welche jetzt nicht die im Vorschaltgesetz festgehaltene Freiwilligkeitsphase aktiv nutzen, würden nichts gewinnen. „Wir stehen jederzeit für Gespräche vor Ort zur Verfügung, um den Reformprozess zu begleiten. Die CDU hingegen hat mit den jetzt versandten Schreiben einmal mehr bewiesen, dass sie keine seriöse Politik im Land betreiben kann und will“, betont Frank Kuschel.