Ein Nazi als V-Mann bleibt ein überzeugter Nazi

„Wer meint durch einige Reformen die Grundproblematik eines geheimdienstlich arbeitenden Verfassungsschutzes lösen zu können, hat die Lehren aus dem NSU-Skandal offenbar nicht verstanden“, erklärt der Innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, anlässlich der heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Reform des Bundesverfassungsschutzes.

Dies zeige sich vor allem am Umgang mit V-Personen. „Auch mit strengeren Regeln bleibt ein überzeugter Nazi als V-Person ein überzeugter Nazi und verwandelt sich nicht in eine wertvolle Quelle.“ Bisher habe kein Kritiker der Abschaffung der V-Personen für deren Sinnhaftigkeit irgendwelche stichhaltigen Nachweise erbringen können. Stattdessen wird auf die strikte Geheimhaltung verwiesen, die es nicht ermögliche die Erfolge darzustellen. Ein Amt, dass seine Sinnhaftigkeit erweisen soll, trete dabei als sein eigener und einziger Leumund auf.

Hingegen hätten die Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU sowie der Thüringer Ausschuss zu Uwe Trinkaus dutzende Beispiele für den fehlenden Nutzen und darüber hinaus die Behinderungen der Sicherheitsbehörden sowie die Stärkung der beobachteten Strukturen gefunden und öffentlich gemacht. Thüringen habe die folgerichtige Konsequenz aus dem V-Mann-Unwesen gezogen und dieses Instrument in einem ersten Schritt abgeschafft.