Rot-Rot-Grün setzt auf Ausbau der Demokratie

R2G sorgt mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für neue Bausteine zum weiteren Ausbau der Demokratie. Die Koalitionsfraktionen aus DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wollen Volksbegehren erheblich erleichtern. Dazu sollen der so genannte Finanzvorbehalt geöffnet, die Anzahl der notwendigen Unterschriften (Quoren) für ein Volksbegehren halbiert werden. Darüber hinaus sollen der Bürgerantrag in einen Einwohnerantrag weiterentwickelt und das Wahl- und Abstimmungsalter für die Landesebene auf 16 Jahre gesenkt und damit dem Wahl- und Abstimmungsalter auf kommunaler Ebene angepasst werden. Die drei Koalitionsfraktionen fordern die CDU auf, zur notwendigen Weiterentwicklung der Demokratie in Thüringen diesem Gesetzentwurf ihre Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu geben. Mit diesem Schritt könnte die CDU-Fraktion beweisen, dass sie es ernst meint mit der Fortentwicklung der Demokratie.

„Wir wollen den Finanzvorbehalt öffnen. Dann kann über viel mehr Themen mit finanziellen Auswirkungen per Volksbegehren abgestimmt werden. In anderen Bundesländern - wie Berlin - gibt es mit diesem neuen Modell schon gute Erfahrungen. Thüringen soll daran anknüpfen“, betont Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag.

„Auch durch die Halbierung der notwendigen Unterschriftenzahl bei Volksbegehren von 10 Prozent auf 5 Prozent für die Straßensammlung und von 8 Prozent auf 4 Prozent bei der Amtssammlung werden Volksbegehren erleichtert. Die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre auch für die Landesebene entspricht dem, was Rot-Rot-Grün schon für die kommunale Ebene umgesetzt hat. Jugendliche können dann schon früher Wahlerfahrungen sammeln und an demokratischen Prozessen teilnehmen. Damit würde Thüringen anderen Bundesländern folgen, die diesen Schritt schon vollzogen haben“, so Matthias Hey Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion.

„Durch die Umwandlung des Bürgerantrags in einen Einwohnerantrag können Menschen, die kein Wahl- und Abstimmungsrecht haben, dennoch Themen zur Debatte an den Landtag herantragen. Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund können so leichter auf Probleme aufmerksam machen und Vorschläge im Parlament zur Diskussion bringen. Dabei ist auch zu beachten, dass die notwendige Anzahl der Unterschriften von 50.000 auf 10.000 gesenkt wird“, erläutert Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.