Staatsvertrag zu Telefonüberwachung: DIE LINKE macht Datenschutz, parlamentarische Kontrolle und Datensicherheit zur Bedingung

Staatsvertrag zu Telefonüberwachung: DIE LINKE macht Datenschutz, parlamentarische Kontrolle und Datensicherheit zur Bedingung

 

Das Thüringer Regierungskabinett hat heute seine Zustimmung zu einem Staatsvertrag für ein Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung erteilt.  Dazu äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag:


„Wir sind weiterhin skeptisch, auch wenn keine neue Befugnisse vorgesehen sind und das Zentrum die ankommenden Daten nur technisch verarbeitet, während die Polizei direkt in den Ländern diese wie bisher inhaltlich auswerten soll. Zwar sieht der Staatsvertrag im Vergleich zu einem früheren Entwurf Verbesserungen beim Datenschutz vor, aber es fehlt an vielen Punkten die konkrete Umsetzung, die im Rahmen einer ‚Feinplanung‘ auf später verschoben wird. Für uns als LINKE ist es wichtig, dass ein effektiver technischer Datenschutz garantiert ist und die Landesdatenschutzbeauftragten jederzeit weitgehende Kontrollrechte aufgrund der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze ausüben können. Die parlamentarische Kontrolle muss sichergestellt sein, auch dürfen weder technisch noch rechtlich ‚neue Befugnisse‘ geboren werden und eine Nutzung des Zentrums durch Geheimdienste, wie durch den Thüringer Amtsleiter gefordert, muss explizit ausgeschlossen sein. Nur unter diesen Konditionen und der Voraussetzung, dass wichtige Dokumente wie ein bislang unter Verschluss gehaltenes Rechtsgutachten und eine Wirtschaftlichkeitsstudie im Vorfeld den Abgeordneten zugänglich gemacht werden, kann die LINKE im Thüringer Landtag einem solchen Staatsvertrag zustimmen."

 

Nach Artikel 77 der Thüringer Verfassung muss nicht nur die Landesregierung, sondern auch das Parlament seine Zustimmung erteilen. Sobald der Vertrag dem Landtag vorliegt, wird die Linksfraktion mit den Koalitionspartnern über einen Entschließungsantrag verhandeln, der sich mit diesen kritischen Punkten befasst, um mit einem parallelen Landtagsbeschluss den aktuellen und auch kommenden Landesregierungen Leitplanken bei dem sensiblen Thema der Kommunikationsüberwachung zu setzen und ParlamentariererInnen in die Lage zu versetzen, ihre Kontrollfunktion auszuüben.

 

Die Polizei kann auf Basis der gesetzlichen Grundlage der Strafprozessordnung und des Polizeirechts Telekommunikationsüberwachungen vornehmen, z.B. bei schwerer Kriminalität, dazu wird bislang im LKA eine TKÜ-Anlage betrieben. Weil der Hersteller das Produkt vom Markt nimmt und mehrere Bundesländer sich wirtschaftliche Einsparungen erhoffen, soll neue Technik in dem Fünf-Länderzentrum gebündelt werden, in dem die Daten technisch entgegengenommen und verwaltet werden, die hoheitlichen polizeilichen Aufgaben wie z.B. das Auswerten oder Mithören soll weiterhin nur den Polizeibehörden der Länder vorbehalten bleiben. Dittes bekräftigt daher auch die Forderung: „Die technische Umsetzung von rechtlich zulässigen Maßnahmen in einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum darf sich nicht von der Realisierung in einem landeseigenen TKÜ-Zentrum wie gegenwärtig unterscheiden. Deswegen braucht es auch technisch sicher getrennte Speicherbereiche, abgegrenzte Zugriffsrechte und sichere Verbindungen, damit zum Beispiel die Sächsische Polizei nicht einfach auf Thüringer Telefondaten zugreifen kann. Ehe das nicht abschließend geregelt ist, darf die Anstalt nicht in Betrieb gehen".

 

Dittes fordert die Innenministerien der fünf Trägerländer, die an der Konzeption des Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) beteiligt sind, zu mehr Transparenz auf. Gerade die zentralen Unterlagen, auf denen das Zentrum aufbaut, wie z.B. das Rechtsgutachten und die Wirtschaftlichkeitsstudie sollten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, auch weil die Bevölkerung ein Recht hat, zu erfahren, wie der Staat bei rechtlich zulässigen Voraussetzungen tiefgehende Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers vornimmt. Wegen der vielen Unklarheiten zum GKDZ hat sich Linksfraktion seit Jahresbeginn bereits mit mehr als 60 Fragen an das Thüringer Innenministerium gewandt. Abschließend äußert Dittes: „Wenn die Innenministerien ein solches Zentrum wollen, dann sind sie in der Bringpflicht gegenüber den Abgeordneten und nur eine Kultur der Offenheit durch die Behörden kann auch eine nötige Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen."