Telefonaufzeichnungen bei der Thüringer Polizei: Rechtssichere und praxistaugliche Dienstanweisung erforderlich

Heute informierte dass Thüringer Innenministerium die Innenpolitiker der Landtagsfraktionen über die Zwischenergebnisse zur Untersuchung der Telefonaufzeichnungen bei der Thüringer Polizei. Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärt: „Wie Ministerialdirektor a.D. Herr Schmitt-Wellbrock darlegte, gab es tatsächlich unzulässige permanente Telefonaufzeichnungen. Der Umfang von Telefonapparaten, bei denen rechtlich unzulässig mitgeschnitten wurde, stellt sich dabei als kleiner als bisher öffentlich angenommen dar. So werden 13 Polizeitelefone beziffert, bei denen permanent mitgeschnitten wurde, auch wenn beispielsweise Bürger um Auskunft ersuchten. Auch bei den vom Grundsatz her rechtlich nicht zu beanstandenden Aufzeichnungen an den übrigen Telefonapparaten mit Aufzeichnungsfunktion seien aber auch Telefonate geführt wurden, bei denen kein Rechtsgrund für eine Aufzeichnung vorliegen. Da die mehr als 170.000 aktuell bei der Polizei in 180 Tagen gespeicherten Gespräche auch aus rechtlichen Gründen nicht untersucht werden konnten, kann nachträglich nicht bestimmt oder ausgeschlossen werden, in welchen Umfang Aufzeichnungen rechtswidrig erfolgten. Der Sonderermittler hält einen Missbrauch für abstrakt möglich, fand bei seinen Befragungen in der Polizei aber keine Anhaltspunkte dafür."

Die Fraktion DIE LINKE bedankt sich bei dem von Innenminister Holger Poppenhäger rasch eingesetzten Sonderermittler Herrn Schmitt-Wellbrock für dessen Arbeit im Rahmen der Untersuchung. Nach der im Frühjahr 2017 geplanten Vorlage des Abschlussberichtes samt seiner Empfehlungen können die Ergebnisse abschließend bewertet werden.

Zur Software „Device Watch" wurde heute dargelegt, dass diese durch eine externe Firma überprüft wurde. Das Programm sei grundsätzlich in der Lage, Mitarbeiterverhalten auszulesen, entsprechende Module seien jedoch bei der Polizei nicht aktiviert worden, auch ausweislich der Protokolle habe man keine rechtswidrigen Aktivitäten festgestellt.

„Wichtig für uns ist, dass die inzwischen außer Kraft gesetzte Dienstanweisung zu Telefonaufzeichnungen, der ebenfalls Mängel attestiert werden, künftig durch eine überarbeitete datenschutzrechtlich korrekte Anweisung ersetzt wird, auch um auch Polizisten bei eingehenden Notrufen Handlungssicherheit zu geben und das Vertrauensverhältnis von Bürgern zur Polizei aber auch innerhalb der Polizei zu stärken", so der Abgeordnete abschließend.