Unabhängigkeit der Polizeivertrauensstelle darf nicht in Zweifel gezogen werden

Mit der Polizeivertrauensstelle sollen Betroffene polizeilicher Maßnahmen die Möglichkeit haben, ihre Beschwerde über ein mögliches Fehlverhalten vortragen zu können, ohne dabei auf formelle Verfahren, wie Dienstaufsichtsverfahren, Strafanzeige oder -antrag sowie den Verwaltungsgerichtsweg zurückgreifen zu müssen. „Diese formellen Verfahren stellen für viele eine hohe Hürde dar und meist liegt es auch nicht im Interesse von Betroffenen, die handelnden Personen verantwortlich zu machen. Vielmehr wünschen sich Menschen, dass ihre Beschwerden ernst genommen, geprüft und bewertet werden und - wenn begründet - auch zur Änderung künftigen Handelns führen. Damit kann eine Polizeivertrauensstelle einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Polizeitätigkeit und deren größerer Akzeptanz durch eine wahrnehmbare Fehlerkultur leisten“, so Dittes.

Nach Ansicht des LINKE-Politikers muss dafür sichergestellt sein, dass die Polizeivertrauensstelle immer nur in Kenntnis und nach Rücksprache des Beschwerdeführers agiert und nicht gegen dessen Willen die Beschwerde an Strafverfolgungsbehörden oder gar mit persönlichen Daten versehen an die Beschwerdegegner weitergegeben wird. „Ein Vorgang, wie erst jüngst in Sachsen, dass auf eine Beschwerde bei der Polizeibeschwerdestelle der Polizei Sachsen mit einer Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer durch die mit der Beschwerde belastete Polizeibeamtin reagiert wurde, muss in Thüringen zumindest durch das Beschwerdeverfahren ausgeschlossen sein. Ansonsten fehlt der Polizeivertrauensstelle das notwendige Vertrauen“, betont Dittes.

„Es ist bedauerlich, dass die Vertrauensstelle derzeit noch nicht den Beamten der Thüringer Polizei für ihre Belange offensteht. Hier muss schnellstmöglich auch im Interesse der Polizeibeamten in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und den Personalräten nachgebessert werden“, sagte Dittes. Der Abgeordnete kündigt an, dass die Polizeivertrauensstelle nach zwei Jahren evaluiert werden müsse, um Erfahrungen auszuwerten und gegebenenfalls Veränderungen an Struktur und Arbeitsweise vorzunehmen. „Dies schließt auch die Überprüfung der Ansiedlung im für die Polizei zuständigen Innenministerium ausdrücklich ein. Die Unabhängigkeit der Polizeivertrauensstelle darf schließlich nicht in Zweifel gezogen werden.“