Das Amt für Verfassungsschutz – Segen oder Gefahr für eine demokratische Gesellschaft

Steffen Dittes

In aller Regelmäßigkeit ploppt in Thüringen die Debatte um das Amt für Verfassungsschutz auf und bestimmt für zwei Tage die regionale Berichterstattung. Die Anlässe hierfür sind die allseits bekannten Positionen der Parteien und der medial gewitterte, manchmal auch gerne angeregte Zwist innerhalb der Regierungskoalition. DIE LINKE wiederholt ihre grundsätzliche Position zur Abschaffung eines nach Innen gerichteten Geheimdienstes. Der jeweilige Innenminister beschwört, alles für die Sicherheit zu tun und dass der Verfassungsschutz ein notwendiger Beitrag hierfür sei. Die SPD beschwört wiederum ihre Treue zum Innenminister, während die CDU diesem vorwirft, sich von der LINKEN gängeln zu lassen und zieht den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz als Kronzeugen heran. Dieser hat sich aber schon selbst in den Lichtkegel medialer Aufmerksamkeit gestellt und diktiert jedem Pressevertreter seine Hoffnung auf mehr Personal, neue Aufgaben und Befugnisse für sein Amt. Alles seit Jahren genauso überraschungsfrei wie in der medialen Präsentation oberflächlich.

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In aller Regelmäßigkeit ploppt in Thüringen die Debatte um das Amt für Verfassungsschutz auf und bestimmt für zwei Tage die regionale Berichterstattung. Die Anlässe hierfür sind die allseits bekannten Positionen der Parteien und der medial gewitterte, manchmal auch gerne angeregte Zwist innerhalb der Regierungskoalition. DIE LINKE wiederholt ihre grundsätzliche Position zur Abschaffung eines nach Innen gerichteten Geheimdienstes. Der jeweilige Innenminister beschwört, alles für die Sicherheit zu tun und dass der Verfassungsschutz ein notwendiger Beitrag hierfür sei. Die SPD beschwört wiederum ihre Treue zum Innenminister, während die CDU diesem vorwirft, sich von der LINKEN gängeln zu lassen und zieht den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz als Kronzeugen heran. Dieser hat sich aber schon selbst in den Lichtkegel medialer Aufmerksamkeit gestellt und diktiert jedem Pressevertreter seine Hoffnung auf mehr Personal, neue Aufgaben und Befugnisse für sein Amt. Alles seit Jahren genauso überraschungsfrei wie in der medialen Präsentation oberflächlich.

Der politische Rahmen in Thüringen seit 2014

Im Wahlprogramm der Partei DIE LINKE. Thüringen ist deren Position klar und transparent beschrieben: „Unsere Kennzeichnung des Landesamtes für Verfassungsschutz als untauglich und gefährlich gründet sich auf die grundlegende Struktur und Systematik eines Geheimdienstes. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen (...).“1
Dass sich DIE LINKE, SPD und Grüne bei der Bildung der Koalition darauf verständigen, war möglicherweise nach der Selbstenttarnung des NSU und der seit 2011 en masse publizierten Hinweise auf Verstrickungen der Geheimdienste in das rechtsterroristische Netzwerk nicht vollkommen ausgeschlossen, aber letztlich nicht zu erwarten. Dennoch findet sich ein bemerkenswerter Satz im Koalitionsvertrag, der die Einzigartigkeit der nachfolgenden Vereinbarungen zum Amt für Verfassungsschutz noch einmal zusätzlich unterstreicht: „Die Koalition verständigt sich – im Bewusstsein der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) – das Landesamt weiter grundlegend zu reformieren und dessen Tätigkeit klar an den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.“2
Bemerkenswert daran ist nicht nur, dass offensichtlich alle drei Parteien die bis dato bekanntgewordene Arbeitsweise des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen als nicht an den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert ansahen, sondern vielmehr die Tatsache, dass SPD und Grüne, letztere hatten ihre grundsätzliche Ablehnung von Geheimdiensten der 90er Jahre bereits sukzessive abgelegt, die einen Geheimdienst ablehnenden Positionen der LINKEN respektierten und anerkannten. Vor diesem Hintergrund ist es wenig nachvollziehbar, wenn insbesondere die Thüringer SPD aufschreckt, wenn aus der LINKEN heraus auf eben diese grundsätzliche Position immer wieder einmal hingewiesen wird, ohne die ansonsten vereinbarten Reformschritte für diese Legislaturperiode damit in Frage zu stellen. Ein Koalitionsvertrag beinhaltet die Umsetzung verabredeter Festlegungen, nicht aber die Aufgabe eigener Positionen, die weit über eine Legislaturperiode hinausgehend wirken.

Geheimdienst als Normalfall?

In der gesamten medialen und politischen Debatte schwebt mit, dass eine Positionierung pro Geheimdienst die Normalität darstellt, von der DIE LINKE, wie übrigens viele Bürgerrechtsorganisationen und auch Mitglieder der Parteien SPD und Grüne, abweicht. Daraus entsteht zwangsläufig, dass diejenigen, die das Amt für Verfassungsschutz für eine sinnvolle und notwendige Einrichtung halten, ihre Position nicht mehr begründen müssen. Eine gefährliche Schieflage der Debatte. Es erscheint doch auch insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen aber eben besonderen deutschen Erfahrungen mit Geheimdiensten ahistorisch und verfassungspolitisch riskant, wenn nicht die Abwesenheit eines die politischen Einstellungen einzelner Einwohner_innen zum Gegenstand nachrichtendienstlicher Befugnisse, wie Telefon- und Wohnraumüberwachung, Bespitzelung mittels angeworbener und bezahlter Informanten, machenden Geheimdienstes die Normalität in einer demokratischen und freien Gesellschaft kennzeichnet. Es wäre ein riesiger bürgerrechtlicher und politischer Fortschritt, wenn in der Debatte wieder anerkannt wird, dass die Einrichtung eines Geheimdienstes vom Idealzustand einer Demokratie abweicht und als solche Abweichung auch einer besonderen verfassungsrechtlichen wie politischen Rechtfertigung bedarf.

Nun sollte man wenigstens annehmen, dass selbst, wenn diese Rechtfertigung nicht bei der Einrichtung des vormaligen Landesamtes für den Verfassungsschutz vorgelegen habe, sich diese in den Jahren seines Wirkens gezeigt habe. Zum einen als Frühwarninstrument oder – wie der Brandenburgische Verfassungsschutzchef Frank Nürnberger formulierte – als „Rauchmelder“3, zum anderen als im Vorfeld konkreter Gefahren agierendes Instrument der Sicherheitsarchitektur, das die Polizei in die Lage einer erfolgreichen Gefahrenabwehr versetzt. Doch Fehlanzeige. Selbst auf Nachfragen bei ausgewiesenen Befürwortern und Verteidigern des Amtes für Verfassungsschutz erhält man keinen belastbaren, konkreten oder gar nachvollziehbaren Hinweis. Die Qualität der Argumente reicht von „Verfassungsfeinde sind gefährlich. Wir brauchen den VS für die wehrhafte Demokratie“ (Raymond Walk, CDU)4 bis zu „Da muss es dann mal auf die Mütze geben. (...) Und das kann nur ein solches Amt.“ (Dorothea Marx, SPD)5. Ein Klassiker ist dann immer noch die wahlweise weiterhin angespannte Sicherheitslage oder die hohe abstrakte Gefährdungslage. Garniert wird das ganze meist noch mit rhetorischen Bildern von Personengruppen, für die man gewiss keinerlei Sympathie hegt, aktuell angefangen bei der AfD, über ausgewiesene Neonazis bis hin zu religiös-militanten Fanatikern. Konkreter ist es die letzten Jahre nie geworden.

Versagen und Skandale des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz

Konkreter wird es allerdings, wenn über das Versagen oder über Skandale des Agierens gesprochen werden muss. Die Frage nach dem Funktionieren des Frühwarnsystems ist leicht mit einer Gegenfrage zu beantworten. Ist irgendeinem politischen Verantwortungsträger bekannt, wie und wann das Amt für Verfassungsschutz davor gewarnt hat, dass eine extrem rechte Sammlungsbewegung innerhalb kurzer Zeit mehr als 300 Abgeordnete in Bundes- und Landtagen erreichen kann, der dazu mehr als 1.000 Hauptamtliche, darunter eine Reihe handfester Neonazis, aus Steuergeldern finanziert werden und sich anschickt, in einigen Bundesländern in der politischen Zustimmung alle demokratischen Parteien zu überholen? Nein? Eben. Bei der Gefahrenabwehr ein ähnliches Bild. Zu erinnern ist an eine Razzia gegen 14 der Terrorismusfinanzierung Verdächtiger im Oktober 2016 in Thüringen. Der damalige Innenminister unterließ es nicht, im Rahmen einer groß aufgezogenen Pressekonferenz die gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Verfassungsschutz zu loben, auf deren Informationen die Durchsuchungen aufbauten. Was sich gewaltig und gefährlich anhörte, stellte sich am Ende etwas anders dar. Es gab Anhaltspunkte für Kontakte einiger der Beschuldigten zu einer Person im Nahen Osten im Umfeld islamistisch-terroristischer Organisationen, keiner der Beschuldigten wurde in Gewahrsam genommen oder festgenommen, was bei einer staatsgefährdenden Straftat schon sehr ungewöhnlich ist. Gefunden wurde außer Maismehl und leeren Überweisungsträgern nichts. 2018 sind die Ermittlungen noch immer nicht abgeschlossen6. Mit solchen medialen und politischen Inszenierungen – weitere ließen sich leicht ergänzen -, bei der am Ende von der Terrorismusgefahr nicht mehr viel übrig bleibt, erweist man der tatsächlich notwendigen Terrorismusbekämpfung durch den unbegründeten und stetig wiederkehrenden Alarmismus einen Bärendienst und verstärkt in der Gesellschaft ohnehin weit manifestierte Vorurteile gegen Menschen einer bestimmten Religion und Herkunft. Eigentlich eine Sache für den Verfassungsschutz. Wer den Beitrag des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, immerhin von 2002 bis 2014 ein gesetzliches Aufgabengebiet, nachvollziehen will, dem sind die Sitzungen des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ im Thüringer Landtag zu empfehlen. Selbst die in der Polizei für den OK-Bereich verantwortlichen Ermittler, also quasi die engsten Kollegen innerhalb der Logik der Sicherheitsarchitektur, hielten nicht viel vom Amt. Deren Berichte an den VS wurden – so ein Beamter in der Sitzung am 07.02.2019 vor dem Ausschuss – in der Regel kurze Zeit später als deren Lagebilder fast wortgleich ausgegeben. Durch den Verfassungsschutz an die Polizei gelieferte Erkenntnisse? Fehlanzeige.

Daneben hält die Thüringer Verfassungsschutzgeschichte eine Reihe von Skandalen bereit, die ihn insbesondere als politischen Akteur zeigen. Dabei muss man nicht unbedingt nur in die 90er Jahre zurück, als der Thüringer Heimatschutz, der ohne Zweifel als eine Vorfeldorganisation für den späteren NSU gelten muss, durch den VS-Spitzel Brandt gegründet und organisiert wurde. Brandt war auch eine Ursache dafür, dass das Bundesverfassungsgericht im ersten NPD-Verbotsverfahren feststellen musste, dass die notwendige „Staatsferne“ der verfassungsfeindlichen Partei nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. 2002 schrieb DER SPIEGEL, nachdem bekannt wurde, dass sich der damalige Innenminister beim Amt für Verfassungsschutz ein Dossier über einen PDS-Abgeordneten erarbeiten lassen hat: „Die neue Affäre dürfte selbst bei den Parlamentariern im Freistaat, die bei Verfassungsschutzskandalen besonders abgebrüht sein dürften, für Aufruhr sorgen – belegt sie doch endgültig, dass der thüringische Geheimdienst seit seiner Gründung 1991 bis heute offenbar systematisch zur Bespitzelung und Bekämpfung des politischen Gegners benutzt wird.“7
Und selbst nach 2014 unterlässt das Amt für Verfassungsschutz nicht, die aus dessen Sicht ungeliebten zivilgesellschaftlichen Proteste gegen Neonazis zu verunglimpfen und mit analytischen Pirouetten quasi zum Beobachtungsobjekt zu erklären. Im Februar 2016 wird in der Rubrik „Linksextremismus“ etwa ein friedlicher Protest von 150 Menschen aufgelistet, die bei einer AfD-Kundgebung rote Karten in die Höhe hielten. In der Schreibweise des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz heißt es dazu: die „offenbar aus dem demokratischen Protestspektrum stammende Initiative zu der Aktion lässt eine Erosion zwischen demokratischen und extremistischen Formen der politischen Meinungsäußerung erkennen"8.
Auch das in Weimar renommierte Bürgerbündnis gegen Rechts taucht in den Monatsberichten mit dem Hinweis auf, dass eine „Differenzierung zwischen gewaltbereiten Linksextremisten und übrigen Gegendemonstranten … aufgrund einer zunehmenden Vermischung beider Personenkreise kaum mehr möglich“9 sei. Die Veröffentlichung der Monatsberichte wurden inzwischen zwar eingestellt, ob sich die politische Analysetätigkeit geändert hat, kann angezweifelt werden.

Geeignet, um Ziele zu erreichen?

Eine Versachlichung der Debatte ist nur dann möglich, wenn neben der Entideologisierung die Diskussion auf das eigentliche Ziel der Arbeit des Geheimdienstes gerichtet wird. Denn auch die Befürworter_innen wollen nicht behaupten, das Amt für Verfassungsschutz bestehe um seiner selbst wegen. Was ist also das Ziel der Arbeit des Geheimdienstes? Allgemein gesagt, gesellschaftliche Gefahren für die Demokratie rechtzeitig zu erkennen und terroristische Gewalttaten bereits im Entstehen zu identifizieren und in der Folge zu verhindern. Im Thüringer Verfassungsschutzgesetz liest sich das Ganze dann so: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er dient darüber hinaus dem Zweck, dem Entstehen von Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. Er setzt seine Schwerpunkte beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Bereich der gewaltorientierten Bestrebungen und Tätigkeiten (...).“10 Um die Debatte sachlich führen zu können, müssen Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Mittels Geheimdienst vor dem Hintergrund des formulierten Ziels bzw. Zwecks diskutiert werden.

Hinsichtlich der allgemeinen Gefahren für die Demokratie durch sich verändernde Einstellungen und Bildung von politischen Gruppen, denen eine der Demokratie ablehnende Einstellung gemein ist, kann eine Eignung des Mittels nicht erkannt werden. Um gerade frühzeitig gesellschaftlich auf politische Gefahren reagieren zu können, ist es gerade nicht von Bedeutung, ob Einzelne oder Gruppen über eine „verfassungsfeindliche Gesinnung“ verfügen. Diese nimmt aber das Amt für Verfassungsschutz ins Visier. Gefahren für die Demokratie entstehen erst dann, wenn die Gesinnung Einzelner und von Gruppen so wirkmächtig wird, dass sie die gesellschaftliche Einstellung verschieben und diese wiederum dafür sorgt, dass die Mehrheit nicht mehr immun gegen politische demokratiefeindliche Einstellungen ist, sondern diese selbst als Teil einer Mehrheitsmeinung zumindest aber als Teil des demokratischen Meinungspluralismus anerkennt. Um Gefahren für die Demokratie rechtzeitig zu erkennen, müssen also Einstellungsentwicklungen wissenschaftlich aufgearbeitet und hinsichtlich ihres Entstehens und ihrer Wirkung analysiert werden. Die Ergebnisse müssen dann Teil einer transparenten und öffentlichen Debatte werden, bei denen die Kriterien der Bewertung nachvollziehbar sind. Natürlich geht auch eine individuelle Gefahr von demokratiefeindlichen Gruppen und Einzelpersonen aus. Diesen sind aber durch die Polizei im Falle von Straftaten zu begegnen und auf der Einstellungsebene durch eine in einer funktionierenden und akzeptierten Demokratie vorhandenen engagierten Zivilgesellschaft. Und genau in letzterem Punkt liegt auch eine der Gefahren für die Demokratie durch die Institution Verfassungsschutz. Mit der Maßgabe, dass sich der Geheimdienst um die politischen Gefahren für die Demokratie sorgt und kümmert, wird die Zivilgesellschaft aus ihrer Verantwortung entlassen und im besten Falle nicht motiviert, sich selbst für den Schutz von Demokratie und Freiheit zu engagieren. Eine Schwächung einer in der Tat wehrhaften Demokratie, die nach dem Wortsinn schon das Wehrhafte nicht auf Institutionen verlagern kann, wäre die zwangsläufige Folge. Nicht minder gefährlich allerdings ist, dass die Grenze von noch hinnehmbaren zu nicht mehr tolerierbaren individuellen Einstellungen fließend sind und auch der Dynamik sich stetig verändernder gesellschaftspolitischer Meinungsbilder und jeweiliger Sensibilitäten unterliegt. Während im Rahmen einer öffentlichen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung diese Grenze sichtbar gemacht wird und auch selbst der kollektiven Meinungsbildung unterliegt, mithin also Ergebnis eines demokratischen Prozesses ist, entzieht sie sich genau dieser öffentlichen Kontrolle und gegebenenfalls auch Korrektur, wenn sie durch ein Amt für Verfassungsschutz als Eingriffsschwelle festgesetzt wird. Die Gefahr, dass auf diesem Weg eigene politische Interessen verfolgt werden und das Amt für Verfassungsschutz somit zum Instrument der politischen Machthaber gerät, ist nicht nur theoretisch folgerichtig, sondern – wie oben bereits ausgeführt - auch real dokumentiert. Die Thüringer Regierungskoalition hat insofern reagiert und mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft eine Institution gefördert, für die die gesellschaftlichen Einstellungsentwicklungen Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit sind, ohne die Gefahren eines Amtes für Verfassungsschutzes in sich zu bergen.

Bei der frühzeitigen Beobachtung von Personen und Strukturen, die terroristische oder vergleichbare staatsgefährdende Straftaten11 planen und vorbereiten, kann ein Geheimdienst durchaus erfolgreich wirken und durch eine entsprechende Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden die Gefahr nicht nur abzuwenden helfen, sondern auch die Strafverfolgung durch die nachrichtendienstlich gewonnenen Informationen, insbesondere über bestehende Netzwerke, erleichtern. Aber auch an dieser Stelle muss die Geeignetheit weiter hinterfragt werden. Denn beispielsweise hindert die Art der Informationsermittlung auch die Informationsweitergabe insbesondere in rechtsstaatlichen Verfahren. So bleibt immer das Spannungsfeld bestehen, ob das Interesse eines weiteren Informationszuganges das Interesse der Weitergabe vorhandener zur Verhinderung von Straftaten oder für die strafrechtliche Aufarbeitung überwiegt. Geheimdienstler nennen dies dann euphemistisch „Quellenschutz“. Gerade für die Durchführung von Strafverfahren sind die auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Informationen im Rahmen strafprozessualer Befugnisse, die zugleich einer richterlichen und damit weitestgehend objektiven an Verfassungsgrundsätzen ausgerichteten Kontrolle unterliegen, ungleich gewichtiger. Es drängt sich damit auch die Frage auf, ob nicht die Polizei auch zur Gefahrenabwehr das bessere Instrument im demokratischen Rechtsstaat darstellt. Der wesentliche Unterschied zwischen Polizei und Geheimdienst ist neben der fehlenden richterlichen Kontrolle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Informationszugänge der, dass die Polizei zumindest einen Straftatverdacht oder einen tatsächlichen Anhaltspunkt für einen mit an Sicherheit grenzender Eintritt einer konkreten Gefahr haben muss. Der Geheimdienst braucht dies nicht. Und genau hier fangen die Probleme der Verhältnismäßigkeit an. Das Amt für Verfassungsschutz braucht sich nicht auf Anhaltspunkte zu stützen, es reicht aus, dass es aufgrund eigener Erfahrungen interpretiert und antizipiert. Das heißt, auch hier unterliegt es einer großen Freiheit bei der Entscheidung, in welchen Fällen es zum nachrichtendienstlichen Mittel greift. Dass sich dies wiederum weitestgehend der Kontrolle entzieht, versteht sich aufgrund des Charakters der Arbeit eines geheim agierenden Dienstes von selbst. Wie weit dieser Eingriff beispielsweise reichen kann, ist der Debatte um die geforderte Einführung der sogenannten Quellen-TKÜ12 als Befugnis auch für die Verfassungsschutzämter zu entnehmen. Denn bei der Quellen-TKÜ werden nicht nur später verschlüsselt versandte Nachrichten mitgelesen und gespeichert, sondern auch Textentwürfe, mithin also Gedankengänge, die selbst später gar nicht zum Gegenstand tatsächlicher Kommunikation werden. Dass der institutionalisierte Verfassungsschutz ohne konkreten Anhaltspunkt für eine Gefahr und erst recht ohne Straftatsverdacht nach nicht kontrollierbaren Kriterien so weit in Grundrechte eingreifen darf, stellt ihn m.E. außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit, die bei den anderen Institutionen der Sicherheitsarchitektur durch Richtervorbehalt und Anspruch auf Verteidigung gewährleistet bleibt.

Gefährdete Demokratie durch die Abschaffung des AfV?

Bleibt abschließend die Frage nach der oft behaupteten Sicherheitslücke in Folge einer Abschaffung des als Geheimdienst konstituierten Verfassungsschutzes zu beantworten. Der behaupteten Sicherheitslücke liegt bereits eine nicht begründbare Behauptung inne, nämlich die nach einer nicht vorhandenen Sicherheitslücke bei Vorhandensein eines Amtes für Verfassungsschutz, was wohl kein ernsthafter Mensch aber behaupten will. Natürlich gibt es eine Sicherheitslücke. Diese aber vollständig schließen zu wollen, würde bedeuten, jeden Menschen rund um die Uhr und ohne den Schutzraum des Intimbereichs privater Lebensgestaltung achtend zu überwachen und seine Handlungen vorherzusagen, um sie gegebenenfalls unterbinden zu können. Nicht einmal die Apologeten der inneren Sicherheit wollen sich eine Gesellschaft totaler Kontrolle des Einzelnen durch den Staat vorstellen. Also bleibt ernsthaft nur die Frage, wie groß soll, wie groß darf die Sicherheitslücke in einer demokratischen Gesellschaft, in der die Menschen freie Individuen sind, sein. Aber auch diese Frage ist so nicht zu beantworten, weil die Lücke selbst nicht quantifizierbar oder qualifizierbar ist. Richtigerweise muss die Frage beantwortet werden, ab wann muss die Sicherheitslücke geschlossen werden. Und dafür gibt es sehr gute Kriterien, die wiederum transparent sowie öffentlich kontrollierbar sind und durchaus auch der Veränderung infolge gesellschaftlicher Debatten, zum Beispiel bei der Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung oder der Polizeiaufgabengesetze unterliegen: der Verdacht einer Straftat und die tatsächlichen Anhaltspunkte für einen mit an Sicherheit grenzender Eintritt einer konkreten Gefahr. Ab diesen Moment aber braucht es weder einen Geheimdienst noch ist dieser auch im rechtlichen Sinne zuständig. Sein Einsatz unterhalb dieser Schwelle birgt hingegen erhebliche Gefahren für eine demokratisch verfasste Gesellschaft, die zwangsläufig ohne einen Geheimdienst auskommen sollte.

 


1www.die-linke-thueringen.de/fileadmin/LV_Thueringen/dokumente/ltw_2014/LinkeTHU_LTW_Langwahlprogramm_web.pdf

2www.die-linke-thueringen.de/fileadmin/LV_Thueringen/dokumente/r2g-koalitionsvertrag-final.pdf

3www.rbb24.de/sport/beitrag/2018/11/kampfsport-hooligans-rechte-szene-verfassungsschutz-brandenburg-interview.html

4twitter.com/raymond_walk/status/1092373192402972672

5www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/thueringen-afd-verfassungsschutz-gruene-spd-linke-100.html

6 Thüringer Landtag, 6. Wahlperiode, Drucksache 6/5370

7www.spiegel.de/spiegel/print/d-21542091.html

8 Zitiert nach:  Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Nachrichtendienst 03/16, S.8.

9 Zitiert nach:  Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Nachrichtendienst 02/16, S.8.

10 § 1 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz vom 8. August 2014, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 263)

11 Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Tat bereits eine Straftat darstellt, vgl. § 89a StGB.

12 Anstatt entdeckte Sicherheitslücken zu schließen, werden diese offen gehalten und ausgenutzt, um Geräte wie Computer und Handys mit Schadsoftware, hier dem sogenannten Staatstrojaner, zu infizieren. Das Bundeskriminalamt charakterisiert die Quelle-TKÜ wie folgt: „Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der TKÜ, die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde bzw. die Entschlüsselung ermöglicht.“; https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Technologien/QuellentkueOnlinedurchsuchung/quellentkueOnlinedurchsuchung_node.html