Eingriffsbefugnisse der Polizei auf das notwendige und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Maß reduzieren

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Nach Veröffentlichungen der Freien Presse in Sachsen wurden Pläne mehrerer Bundesländer bekannt, ein „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung zu errichten. Derartige Pläne waren dem Thüringer Landtag bislang unbekannt. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Pläne in Thüringen wandte sich der MDR mit eine Bitte um Stellungnahme an die Fraktionen des Landtages, die der Innenpolitische Sprecher der Fraktionen DIE LINKE, Steffen Dittes, wie folgt beantwortete:

Nach Veröffentlichungen der Freien Presse in Sachsen wurden Pläne mehrerer Bundesländer bekannt, ein „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung zu errichten. Derartige Pläne waren dem Thüringer Landtag bislang unbekannt. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Pläne in Thüringen wandte sich der MDR mit eine Bitte um Stellungnahme an die Fraktionen des Landtages, die der Innenpolitische Sprecher der Fraktionen DIE LINKE, Steffen Dittes, wie folgt beantwortete:

1. Sind Ihnen diese Pläne bekannt? Wenn ja, wie sind diese Plänen Ihnen zur Kenntnis gelangt? Wenn nein, in welcher Form sollte der Innenminister darüber informieren?

Die Pläne zur Einrichtung eines solchen Zentrums waren bis zum am 06.02.2015 in der Freien Presse erschienenen Beitrag „Zentrum für Telekommunikationsüberwachung im Osten geplant“ der Fraktion unbekannt. Das TMIK hat inzwischen die Koalitionsfraktionen über den Stand des bereits seit einigen Jahren in der Vorüberlegung befindlichens Vorhabens unterrichtet. In der vergangenen Legislaturperiode wurde der Landtag durch die Landesregierung nicht unterrichtet.Nach vorliegenden Informationen ist noch kein Entscheidungsstand erreicht, das Vorhaben noch auf der Arbeitsebene zwischen den zuständigen Ministerien. Eine abschließende Entscheidung wäre ohnehin nur durch die Zustimmung der Parlamente zu einem entsprechenden Staatsvertrag möglich.Die Koalitionsfraktionen werden im Rahmen eines Selbstbefassungsantrages für den Innen- und Kommunalausschuss die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung in der Sitzung am 19.2.2015 zum gegenwärtigen Arbeitsstand und zum in der Vorabsprache befindlichen Vorhaben beantragen.

2. Unterstützen sie dieses Projekt und sollte sich Thüringen daran beteiligen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Eine Entscheidung kann hierzu bislang nicht getroffen werden.
Egal in welcher Organisationsform muss aber zwingend sichergestellt sein, dass die Bündelung von technischen Anlagen zur Telekommunikationsüberwachung nicht zu einer verstärkten Nutzung dieser tief in Grundrechte eingreifenden Befugnis ohne die rechtlich zwingenden Voraussetzungen führen darf, dass der Grundrechtsschutz nicht ausgehebelt wird und der Zugriff auf die erhobenen Daten  ausgeschlossen ist. Die Erhebung der Daten muss zudem streng im Rahmen der jeweiligen Landesgesetzgebung erfolgen. Da Ankündigungen von länderübergreifenden Zentren zur TKÜ aber gerade in der öffentlichen Wahrnehmung häufig das Gegenteil befürchten lassen, muss dem in der Entscheidungsfindung ebenso Rechnung getragen werden.
Eine datenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens ist zwingend vorzunehmen. Erst wenn diese zu einem positiven Ergebnis führt, kann über mögliche strukturelle Vorteile intensiver diskutiert werden. Auch hier muss aber ausgeschlossen sein, dass die Einrichtung von länderübergreifenden technischen Einrichtungen nicht zu Doppelstrukturen und –ausstattungen führt.
Im Übrigen verweise ich auf die Verabredung im Koalitionsvertrag, die Eingriffsbefugnisse im Polizeiaufgabengesetz auf das im Gefahrenabwehrrecht Notwendige und Anwendbare und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Maß zu reduzieren. Neue Einrichtungen, wie die durch die Vorgängerregierung angedachte und durch einige Bundesländer als gemeinsame Einrichtungen verfolgte, müssen sich auch daran messen lassen.