Gute Bildung für Alle: Schule vom Kind her denken - wahr & falsch

"Die Schulen im Freistaat verfallen, aber für andere Dinge ist genug Geld da.", "Die Landesregierung will alle kleinen Schulen schließen." oder auch "Der Unterrichtsausfall ist erst seit 2014 so hoch." - Derzeit wird das neue Schulgesetz im Landtag und in der Öffentlichkeit diskutiert. Leider agiert die Opposition mit Unwahrheiten und falschen Argumenten. Die wichtigsten Falschaussagen möchten wir entkräften: Dazu im Artikel die Richtigstellungen.

Derzeit wird das neue Schulgesetz im Landtag und in der Öffentlichkeit diskutiert. Leider agiert die Opposition mit Unwahrheiten und falschen Argumenten. Die wichtigsten Falschaussagen möchten wir entkräften:

FALSCH:"Bei Schulkooperationen müssen zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer mehrmals täglich pendeln. Das schadet dem Unterricht und ihrer Gesundheit."
RICHTIG:Es gibt verschiedene Kooperationsmodelle, die durch die Landkreise und die Schulen frei gestaltet werden können. Ob und wie das Pendeln von Lehrkräften gestaltet werden soll, hängt also maßgeblich von dem entwickelten Modell ab. Bereits jetzt können sich Schulen und Landkreise dazu beraten lassen. Sollte ein Pendeln von Lehrkräften nötig sein, ist es so gestaltet, dass die Lehrkräfte nicht während eines Unterrichtstages von einer zur anderen Schule fahren. Sie werden mehrere Tage an Schule A und den Rest der Woche an Schule B eingesetzt. Schon heute sind Abordnungen Praxis.

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FALSCH:"Die Schulen im Freistaat verfallen, aber für andere Dinge ist genug Geld da."
RICHTIG:Die Schulen in Thüringen weisen einen erheblichen Sanierungsstau auf. Verantwortlich sind die Schulträger. Die CDU regierte 25 Jahre lang in Thüringen: Durch ständige Mittelkürzungen wurde dieses Problem verschärft. Von 2015 bis jetzt wurden 300 Millionen Euro an die Kommunen zur Schulsanierung überwiesen. Über 30 Prozent der Schulen konnten damit saniert werden. Der Rest wird folgen.

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FALSCH:"Der Unterrichtsausfall ist erst seit 2014 so hoch."
RICHTIG:Noch nie wurden so viele Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wie seit 2014. Es gibt jedoch nicht so viele Lehrerinnen und Lehrer auf Arbeitssuche, wie eingestellt werden müssten. Jahrelang wurden junge Lehrerinnen und Lehrer durch eine unzureichende Einstellungspolitik in andere Bundesländer vertrieben. Und das, obwohl ein Gutachten bereits 1998 den heutigen Lehrerinnen- und Lehrermangel zuverlässig voraussagte. Wir arbeiten mit verschiedenen Maßnahmen für eine Unterrichtsgarantie. So werden seit dem letzten Jahr Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen wieder verbeamtet und die Besoldung für Regelschullehrerinnen und Lehrer wird in zwei Schritten deutlich angehoben. Eine Lehrergewinnungskampagne wirbt deutschlandweit für unser Bundesland. Im Übrigen herrscht nicht in allen Schulformen Lehrerinnen und Lehrermangel. Es gibt nach wie vor ein Überangebot an Gymnasiallehrerinnen und -lehrern. Deswegen wollen wir die Laufbahnen durchlässiger machen. Zukünftig können auch Gymnasiallehrerinnen und -lehrer an Regelschulen ohne Lohneinbußen arbeiten.

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FALSCH:"Die Landesregierung will alle kleinen Schulen schließen."
RICHTIG:Im Bericht der Kommission "Zukunft Schule" wurden zu viele kleine Schulen und Klassen als Hauptursachen für den Unterrichtsausfall genannt. Wir wollen alle Schulstandorte erhalten. Dazu müssen aber alle Schulen zukunftssicher gemacht werden. Darum möchten wir kleine Schulen weiterentwickeln. Wohnortnahe, verlässliche Schulen sind gerade im ländlichen Raum unersetzbar. Eine Lösung stellen Schulkooperationen dar. Hier arbeiten Schulen in verschiedenen Modellen zusammen. Die Entwicklung dieser Kooperationen ist Aufgabe der Schulträger, also der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den Schulen: Wird sind davon überzeugt, dass die Schulträger am besten über ihre Region und deren Bedürfnisse Bescheid wissen. Dieser Prozess wird zum Schuljahr 2022/23 abgeschlossen sein. Niemand muss also um seine Schule fürchten, wenn der jeweilige Schulträger seine Hausaufgaben macht.

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FALSCH:"Alle Förderschulen werden geschlossen."
RICHTIG:Das Förderschulgesetz wird Bestandteil des neuen Schulgesetzes. Das ist in allen anderen Bundesländern auch so. Kinder mit sonderpädagogischen Gutachten sind in Thüringen willkommen, egal ob an einer Förderschule oder einer allgemeinbildenden Schule im gemeinsamen Unterricht. Jede Schülerin, jeder Schüler soll in Thüringen die für sie oder ihn bestmögliche Förderung erhalten. Dafür braucht es natürlich die nötigen Mittel. Gesellschaftliche Teilhaben fängt bereits im Kindesalter an. Nicht umsonst hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 eine zu starke Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler in Deutschland kritisiert. Förderzentren haben ihre Berechtigung und benötigen eine verlässliche Perspektive. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Gutachten soll bei der Entscheidung über die richtige Schule nun der Elternwille eine stärkere Berücksichtigung finden.

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FALSCH:"Das neue Schulgesetz wird über den Kopf der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern sowie ohne Rücksprache mit den Kommunen durchgepeitscht."
RICHTIG:Die Entwicklung des neuen Schulgesetzes in Thüringen ist beispielhaft. Nachdem die überparteiliche "Kommission Zukunft Schule" im Sommer 2017 ihren Abschlussbericht veröffentlichte, fand eine breite Diskussion der Ergebnisse statt. Es beteiligten sich Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und -leiter, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Verbände und Kommunen. Der Prozess wurde dokumentiert und nicht wenige der in der Diskussion gesetzten Impulse finden sich nun im Entwurf zum neuen Schulgesetz wieder. Seit Sommer 2018 reist Bildungsminister Helmut Holter außerdem von Landkreis zu Landkreis, um mit den Landrätinnen und -räten und Oberbürgermeisterinnen und -meistern das Schulgesetz zu besprechen.