Landtag beschließt Verbesserungen beim Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Rettungsdienst

Der Landtag hat heute eine von der rot-rot-grünen Koalition vorgesehene Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mit dem Gesetzespaket wird der Berufsalltag von Rettungskräften in Thüringen weiter verbessert. Sie erhalten damit nicht nur die Anerkennung, sondern auch die notwendige Rückendeckung für ihre wichtige Arbeit.“ So werden beispielsweise Freistellungsregelungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr so präzisiert, dass diese bei Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitszeit die durchschnittliche Arbeitszeit des betreffenden Tages gutgeschrieben bekommen. Die Entschädigungsregelungen bei Gesundheitsschäden werden verbessert, ehrenamtliche Helfer des Katastrophenschutzes werden den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten rechtlich gleichgestellt und auch Bergwacht und Wasserrettung werden nun als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes anerkannt.

Der Landtag hat heute eine von der rot-rot-grünen Koalition vorgesehene Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mit dem Gesetzespaket wird der Berufsalltag von Rettungskräften in Thüringen weiter verbessert. Sie erhalten damit nicht nur die Anerkennung, sondern auch die notwendige Rückendeckung für ihre wichtige Arbeit.“

So werden beispielsweise Freistellungsregelungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr so präzisiert, dass diese bei Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitszeit die durchschnittliche Arbeitszeit des betreffenden Tages gutgeschrieben bekommen. Die Entschädigungsregelungen bei Gesundheitsschäden werden verbessert, ehrenamtliche Helfer des Katastrophenschutzes werden den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten rechtlich gleichgestellt und auch Bergwacht und Wasserrettung werden nun als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes anerkannt.

„Besonders wichtig ist, dass die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro pro Mitglied einer Jugendfeuerwehr nun gesetzlich verankert wird. Damit erfährt die Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren eine deutliche Unterstützung seitens des Landes“, so Dittes. Nach einer Anhörung im Innenausschuss wurden durch die Koalitionsfraktionen weitere Vorschläge der Experten aufgegriffen. So wird im neuen Gesetz dem Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes entsprochen, wonach sich Gemeinden bei der Aufstellung der Feuerwehren an einer zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungsplanung orientieren sollen. Im Bereich des Rettungsdienstes werden nunmehr die Ausbildungskosten des nichtärztlichen Rettungspersonals in die Kosten des bodengebundenen Rettungsdienstes integriert, und es wird eine Schiedsstelle geschaffen, um bei fehlenden Einigungen zu den Kosten des Rettungsdienstes zu schlichten. Damit wird der Empfehlung zahlreicher Rettungsdienstverbände gefolgt.

Anlässlich der intensiv geführten Diskussion um die Ausbildung der Notfallsanitäter wird Thüringen bis zum Frühjahr 2021 eine Evaluierung der bis dahin vollzogenen Ausbildungen und Qualifizierungen vornehmen und ggf. gesetzliche Nachjustierungen. „Wir wollen sicherstellen, dass das mit der Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters durch den Bund verfolgte Ziel der Qualitätssteigerung der medizinischen Erstversorgung in Notfällen in Thüringen flächendeckend erfüllt wird“, begründet Dittes diesen Weg.  Erfreulich sei zudem, dass anders als noch Anfang des Jahres auch die CDU der gemeinsamen Initiative beigetreten ist und damit deutlich wird, dass „parteiübergreifend die Einigkeit besteht, weiterhin bei der Verbesserung der Situation von Feuerwehr und Rettungskräften an einem Strang zu ziehen. Darin kommt auch die Wertschätzung für die Einsatzkräfte zum Ausdruck, die oft unter Einsatz ihres Lebens einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in Thüringen leisten“, betont Dittes.