Strittige Software auf Polizeicomputern – Fall für den neu eingesetzten Sonderermittler

Zur heutigen MDR-Meldung, wonach bei der Thüringer Polizei seit 2009 „Computer offenbar heimlich überwacht“ wurden, äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Wir gehen davon aus, dass der von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger eingesetzte Sonderermittler, der Telefonaufzeichnungen bei der Polizei sowie die Verwendung des Programms 'Device Watch' untersuchen soll, auch intensiv die beiden vom MDR erwähnten Zusatzmodule prüfen wird. Zu klären ist hierbei, mit welchem tatsächlichen Funktionsumfang diese vom Hersteller an die Thüringer Polizei ausgeliefert, welche Funktionen zu welchem Zweck freigeschalten und genutzt und zu welchen Anlässen welche Art von Zugriffen protokolliert wurden.“

Zur heutigen MDR-Meldung, wonach bei der Thüringer Polizei seit 2009 „Computer offenbar heimlich überwacht“ wurden, äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „Wir gehen davon aus, dass der von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger eingesetzte Sonderermittler, der Telefonaufzeichnungen bei der Polizei sowie die Verwendung des Programms 'Device Watch' untersuchen soll, auch intensiv die beiden vom MDR erwähnten Zusatzmodule prüfen wird. Zu klären ist hierbei, mit welchem tatsächlichen Funktionsumfang diese vom Hersteller an die Thüringer Polizei ausgeliefert, welche Funktionen zu welchem Zweck freigeschalten und genutzt und zu welchen Anlässen welche Art von Zugriffen protokolliert wurden.“

 

„Grundsätzlich gibt es ein berechtigtes Interesse für Zugangs- und Freigabeverwaltung, einen Schutz vor nichtautorisierten Datenträgern und unkontrollierten Datenabflüssen aus Polizeicomputern, auch weil dort viele sensible personenbezogene Daten lagern. Es muss sichergestellt sein, dass die dafür zum Einsatz kommende Software zweckmäßig und geeignet ist, die polizeiliche Arbeit und den Datenschutz von Bediensteten und Dritten gleichermaßen zu gewährleisten. Gleichzeitig muss ausgeschlossen sein, dass eine Sicherheitssoftware zur Überwachungssoftware umfunktioniert wird“, so der Abgeordnete Dittes. Vorfälle aus der Vergangenheit, bei denen schützenswerte Daten aus Polizeisystemen an Kriminelle, Neonazis oder Dritte abflossen, verdeutlichten, wie wichtig eine hohe Sensibilität sei.

 

Nachdem der LINKE-Abgeordnete Rainer Kräuter beim Sonderplenum zu den Telefonaufzeichnungen bei der Polizei auf missbräuchliche Möglichkeiten beim eingesetzten Programm „DeviceWatch“ hinwies, hatte Minister Dr. Poppenhäger umgehend den Untersuchungsauftrag des Sonderermittlers erweitert, der seinen ersten Bericht binnen zwei Monaten vorlegen soll. Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärt dazu: „Bei der Einführung, Anwendung und Erweiterung einer solchen Software ist der zuständige Personalrat nicht nur zu informieren, sondern diesem steht das Recht der vollen Mitbestimmung zu. Ein Beschäftigter muss wissen, welche Tätigkeiten durch den Dienstherrn aufgezeichnet werden und welche weiteren Möglichkeiten zur Aufzeichnung und Überwachung dem Dienstherrn dafür zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen diese zum Einsatz kommen. Hier schauen wir uns intensiv an, ob und inwiefern das damals von der CDU geführte Innenministerium die Personalräte nicht nur informierte, sondern wie diese nach dem Thüringer Personalvertretungsrecht ihr Mitbestimmungsrecht wahrnehmen konnten.“

 

Die Linksfraktion wird dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dazu mehrere Fragen übermitteln, die bei der Überprüfung der Vorgänge berücksichtigt werden sollen.