Thüringer Härtefallfonds geht an den Start – LINKE ruft betroffene Bürger*innen auf, die Entlastungsmöglichkeit zu nutzen

Landtag

 Zum heutigen Beginn der Auszahlung des Thüringer Härtefallfonds für Privathaushalte äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt: 

 „Ich begrüße es, dass jetzt endlich auch für Privathaushalte in Thüringen die Möglichkeit in die Wege geleitet worden ist, auf Antrag eine finanzielle Einmalzahlung für die Belastungen durch die hohen Energiekosten zu erhalten. Der Härtefallfonds wurde auf Bestreben der rot-rot-grünen Koalition eingerichtet, um ein Grundbedarf an Energieversorgung für in existenzieller Not befindlichen Privathaushalte, die von einer Energiesperre bedroht sind, sicherzustellen. Insgesamt umfasst der Fonds 10 Millionen Euro, die dafür in dem Thüringer Energie-Sondervermögen bereitgestellt wurden.“

Ob eine entsprechende Notsituation vorliegt, muss in einer Erstberatung in einer der insgesamt 23 zuständigen Verbraucherinsolvenzstellen in Thüringen geklärt werden. Eine Liste der benannten Stellen ist durch das Ministerium in einer Medieninformation bekannt gegeben worden“, erklärt Stange. 

„Es darf nicht sein, dass Menschen, die besonders durch die Inflation und die hohen Strom- und Heizkosten auch noch auf eine Strom- und Heizgrundversorgung verzichten müssen, weil sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Mit dem Fonds soll deshalb verhindert werden, dass Privathaushalte mit geringen Einkommen aufgrund der hohen Energiekosten unverschuldet in eine Notlage gelangen und ihnen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Strom abgestellt wird. Ich fordere alle Betroffenen auf, nicht schambehaftet die Möglichkeit verstreichen zu lassen, sondern die Möglichkeit der Entlastung zu nutzen, jeder Euro zählt“, schließt Stange ab.

 

Informationen zur Antragsstellung:                                                                  

Die folgenden Voraussetzungen der Antragstellung sind durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekannt gegeben worden:

·       Die Unterbrechung der Energieversorgung wurde konkret angedroht oder die Energieversorgung wurde bereits unterbrochen.

·       Der Antragsteller oder die Antragstellerin haben die Energiesperre nicht zu vertreten.

·       Der Antragsteller oder die Antragstellerin beziehen keine Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeldgesetz (WoGG).

·       Die Mitglieder des Haushalts verfügen über ein niedriges Einkommen, das den doppelten Regelsatz nach SGB II zuzüglich der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht übersteigt, und kein Vermögen über 11.000 Euro, mit dem die Energieschulden bezahlt werden können.

·       Die Mitglieder des Haushalts haben noch keine Leistung aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Energiearmut für Haushalte erhalten (eine Auszahlung kann nur einmalig erfolgen).

 

Für weitere Infos siehe: www.tmasgff.de/medienservice/artikel/thueringer-haertefallfonds-zur-bewaeltigung-der-energiekrise-fuer-private-haushalte-kommt-zur-auszahlung