Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes 1/2

Steffen Dittes

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD – „Intensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten, Freiheit erhalten!“

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor allen Dingen liebe Bürgerinnen und Bürger! Seit Beginn der Pandemie im März 2020 sind in Thüringen über 190.000 Menschen erkrankt, gestern kamen 3.236 Menschen hinzu, 4.847 Menschen sind in Thüringen gestorben. Hinter diesen nackten Zahlen stehen Menschen: einzelne Leben, Biografien, Schicksale. Wir sorgen uns – und ich denke, das kann man als Parlament an dieser Stelle auch zum Ausdruck bringen – um die Gesundheit der Erkrankten und den Hinterbliebenen der Verstorbenen drücken wir unsere Anteilnahme aus.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

Aber wir danken vor allem auch denen, die in den letzten Monaten unter wirklich fast unmenschlichen Bedingungen Kraft aufgewendet haben, tatsächlich den Menschen vor Ort in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen zu dienen, sie am Leben zu erhalten und gesund zu pflegen. Und das allein – auch den Menschen gegenüber – setzt uns in die Verantwortung, heute darüber zu diskutieren, ob wir in Thüringen eine epidemische Notlage feststellen, denn wir müssen dies tun zum Schutz der in Thüringen lebenden Menschen. Es ist keine Floskel, meine Damen und Herren – ich hatte die Zahlen für Thüringen für die vergangenen Monate genannt. Wenn Sie sich bewusst machen, dass 0,8 Prozent der Infizierten am Ende ihrer Erkrankung sterben werden – und wir nehmen die Infektionszahlen vom gestrigen Tag zur Hand –, dann werden 535 Menschen, die gestern als infiziert gemeldet worden sind, am Ende ihrer Erkrankung nicht mehr leben und in Thüringen werden das von den 3.237 Menschen vom gestrigen Tag 26 sein.

Wenn wir heute über die epidemische Lage abstimmen, dann tun wir das auch, um das medizinische System – und das ist oft gesagt worden – vor dem Kollaps zu schützen und zu bewahren. Wir reden hier etwas unpersönlich vom medizinischen System, wir tun das vor allem auch darum, um die Menschen, die innerhalb der medizinischen Versorgungsstrukturen arbeiten, vor einem Kollaps zu schützen. Mit dem heutigen Tag werden in Thüringen 111 Menschen intensivmedizinisch behandelt und gleichzeitig beatmet und weitere 100 Patienten werden, ohne beatmet zu werden, intensivmedizinisch behandelt.

 

Wenn wir heute über die epidemische Lage abstimmen und diese für Thüringen feststellen, dann tun wir das auch – und das wurde hier auch von der Ministerin Heike Werner bereits ausgeführt –, um in den nächsten Wochen sicherzustellen, dass Menschen eine notwendige Operation in den Krankenhäusern erfahren können und dass Menschen, die Opfer eines Unfalls geworden sind oder einen Schlaganfall bzw. Herzinfarkt erlitten haben, die medizinische Behandlung in Anspruch nehmen können und erhalten, die sie brauchen, um ihr Leben zu retten.

 

Die Zahlen, die dies begründen, hat Frau Ministerin in ihrem Bericht gegeben, dafür herzlichen Dank, dass Sie uns in aller Offenheit, in aller Schonungslosigkeit die Situation hier in Thüringen geschildert haben. Und der Ausblick zwingt uns dazu, heute zu handeln. Wir müssen diese Feststellung auch treffen, weil der Bund uns rechtlich in die Verantwortung gesetzt hat, die epidemische Lage in Thüringen festzustellen, weil der Bundestag und die Mehrheit der dort vertretenen Parteien verabredet hat, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 24. November hinaus nicht zu verlängern.

Meine Damen und Herren, ich will das ganz deutlich sagen: Diese Verabredung ist Ausdruck politischer Handlungsunfähigkeit der Parteien im Deutschen Bundestag.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Verabredung, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht weiter fortzusetzen, weiter festzustellen, ist frühzeitig auch mit Blick auf den Bundestagswahltermin, auch mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen verabredet worden und die politischen Parteien haben angesichts der Entwicklung trotz gegenteiliger Stimmen und einer sehr breiten öffentlichen Debatte dazu nicht zur Korrektur ihrer frühzeitigen Verabredung finden können.

 

Herr Voigt, ich will es mal in aller Deutlichkeit sagen: Diese Kritik, die ich hier formuliere, ist auch nicht geeignet, jetzt daraus eine parteipolitische Auseinandersetzung zu führen, wie Sie das auch getan haben, sondern es ist eine Auseinandersetzung und eine Kritik, die wirklich alle Parteien auch betrifft, denn ich will mal Ihren langjährigen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, CDU-Mitglied, zitieren, der Ende Oktober in einem Interview sagte, in der Union sei man sich einig, dass die epidemische Lage zum 25. November auslaufen solle. Es ist also eine Verantwortung, die alle politischen Verantwortungsträger im Bundestag, wie ich meine, gemeinsam zu tragen haben. Sie dient eben nicht einer parteipolitisch motivierten Auseinandersetzung. Aber – und das muss man in aller Deutlichkeit auch sagen – der Deutsche Bundestag setzt uns damit in die Verantwortung. Denn mit der Entscheidung, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern, hat der Deutsche Bundestag den Landesregierungen – auch der in Thüringen – einen wesentlichen Teil der zur Verfügung stehenden Instrumente zur Pandemiebekämpfung genommen. Das kann und will ich nicht verstehen. Es war auch von vornherein jedem klar, dass die Länderklausel in den Ländern, in denen sich die Situation wie im Bericht darstellt, ganz zwangsläufig gezogen werden muss. Deswegen war es auch folgerichtig – und das zeigt auch gerade die Absurdität der politischen Entscheidung im Deutschen Bundestag –, dass am selben Tag, als der Bundestag für sich entschieden hat, die epidemische Lage nicht festzustellen, die Ministerpräsidentenkonferenz mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer, einschließlich der Bundeskanzlerin, in einem Beschluss festlegte, dass bei einer Hospitalisierungsinzidenz über 6 von dieser Länderklausel Gebrauch gemacht werden soll. Das zeigt die Absurdität, dass einerseits politische Parteien verabreden, diese epidemische Lage nicht fortsetzen zu wollen, damit den Instrumentenkoffer beschneiden und gleichzeitig verantwortliche Politiker derselben Parteien verabreden, diese Instrumente zumindest teilweise wieder in Gang zu setzen. Es ist richtig – aber es war ein politischer Fehler im Bundestag –, dass die Länder auch aus diesem politischen Fehler die entsprechenden Konsequenzen ziehen und wir die Eröffnung des Instrumentenkatalogs im Bundesinfektionsschutzgesetz mit dem Beschluss heute hier im Thüringer Landtag auch vornehmen.

 

Meine Damen und Herren, wenn wir heute darüber diskutieren, wie die Situation in Thüringen ist und was an Schutzmaßnahmen notwendig ist, dann tun wir das natürlich auch im Lichte der heute früh von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnung. Aber ich will es auch noch mal ganz deutlich sagen: Mit unserem Beschluss hier im Thüringer Landtag bestätigen wir weder die Verordnung der Landesregierung, wir treffen auch keine Entscheidung über einzelne Maßnahmen, die die Landesregierung mit dieser Verordnung auf den Weg bringt, wir schaffen die Grundlage dafür, dass ein Teil der in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen über den 15.12. hinaus wirken kann und auch anwendbar bleibt. Und wenn ich in Richtung Herrn Kemmerich von der FDP schaue, der heute in den Medien zitiert wird, dass er eine Perspektive gefordert hat, will ich auch deutlich sagen, das ist eine Perspektive, die damit aufgezeigt wird. Es wird nämlich mit diesem Beschluss auch tatsächlich nach außen signalisiert, dass es diese trügerische Hoffnung, die Sie zu vermitteln versuchen, nicht gibt,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

dass am 15.12., also in weniger Zeit, alles wieder gesellschaftlich nach oben fahren kann. Es ist das Signal, dass wir diese Maßnahmen für gerechtfertigt halten für einen Zeitraum von vier Wochen. Und, Herr Kemmerich, da bin ich ganz bei Ihnen, wenn sich in dieser Zwischenzeit, wovon ich nicht glaube, herausstellt, dass die Maßnahmen im Einzelfall unverhältnismäßig seien, dann wird auch diese Landesregierung in der Verantwortung stehen. In dieser Verantwortung steht sie verfassungsrechtlich ohnehin. Dann wird sie auch in dieser Verantwortung stehen, gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Aber ich glaube, es ist unredlich, in der jetzigen Zeit tatsächlich eine trügerische Hoffnung zu verbreiten und einen Freedom Day einzufordern. Wir schaffen auch eine Klarheit in der Perspektive, dass wir glauben, die Maßnahmen, die heute ergriffen werden, wofür wir auch die Grundlagen mit dem Beschluss fassen, haben eine Wirkungsdauer über den 15.12. hinaus.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Natürlich, meine Damen und Herren, sind die Beschränkungen schmerzhaft, weil wir alle – und da nehmen wir, glaube ich, keinen Menschen in diesem Land aus – eine lang gehegte Hoffnung hatten, zurückzukehren zur Normalität. Diese Rückkehr zur Normalität in das gesellschaftliche Leben ist wieder in weite Ferne gerückt.

 

Meine Damen und Herren, da unterscheiden sich politische Parteien und auch meine Fraktion – ich gehe davon aus, das ist in Ihren Fraktionen nicht anders – nicht von den öffentlichen Diskussionen, die wir derzeit erleben. Wir haben sehr viele unterschiedliche Meinungen zu den einzelnen angeordneten Maßnahmen. Jeder und jede wird dazu eine Auffassung haben, insbesondere die, die jeweils von einer Maßnahme besonders eingeschränkt, besonders betroffen sind. Andere werden Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Notwendigkeit einzelner Maßnahmen hinterfragen und in Zweifel ziehen. Bei einzelnen Maßnahmen wird natürlich auch die Praktikabilität und die Umsetzbarkeit hinterfragt. Und jede kritische Frage, die zu den einzelnen Maßnahmen formuliert wird, glaube ich, folgt einer guten und nachvollziehbaren Argumentation, die einzelne Maßnahme betreffend. Wiederum andere werden sagen, die Maßnahmen sind nicht weitgehend genug, weil auch Geimpfte Teil des Infektionsgeschehens sind. Ebenso werden andere die Maßnahmen als nicht weit genug ansehen, weil auch Kinder Teil des Infektionsgeschehens und Teil von Infektionsketten sind. Deshalb will ich an dieser Stelle zu diesen beiden Themen auch noch einige wenige Ausführungen machen.

 

Meine Damen und Herren, wir haben hier an dieser Stelle oft darüber diskutiert, dass Kinder und Jugendliche in den letzten 20 Monaten durch die Beschränkungen der Kontakte auch im privaten Umfeld die besonders Leidtragenden der Pandemie waren: Ich erinnere nur an die zeitweilige Schließung von Pflegeeinrichtungen, dass Eltern und Großeltern nicht mehr besucht werden konnten, durch die Untersagung von Vereinstätigkeiten, die Schließung von Freizeiteinrichtungen, durch die Beschränkungen des sozialen und kulturellen Lebens und nicht zuletzt auch durch die Schließung von Schulen. Kinder waren in den letzten 20 Monaten von der Pandemie und vor allen Dingen auch von den beschränkenden Maßnahmen besonders betroffen. Die Folgen, vor allem aber die kurzfristigen Folgen sind bereits sichtbar: ein starker Anstieg von psychischen Belastungen und Erkrankungen. Wir erleben Lern- und Entwicklungsrückstände und ich sage auch ganz deutlich: Wir müssen feststellen, dass die Folgen für Kinder in dieser Gesellschaft ungleich verteilt sind.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Nicht alle Kinder leiden unter den Beschränkungen, unter den Maßnahmen gleichermaßen. Das ist etwas, was wir besonders im Blick haben werden. Dazu komme ich gleich noch mal.

 

Was mich und viele in der Diskussion der letzten Monate störte, ist, dass Kinder und Jugendliche, obwohl nur in den seltensten Fällen von schweren Erkrankungen betroffen, in vielerlei Hinsicht als Indikator und Schutzschild für die Wirtschaft, das Arbeitsleben und auch für die Erlebniswelten der Erwachsenen missbraucht wurden. Meine Damen und Herren, in dieser Gesellschaft sollte es eigentlich genau andersherum sein. Ich finde es richtig, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen mit hohen Schutzstandards offen bleiben und Kindern Lern- und Betreuungsangebote weiter erhalten bleiben. Die diskutierte Aufhebung der Präsenzpflicht – so ehrlich muss man sein – wird dazu führen, dass nicht mehr für alle ein Bildungsangebot aufrechterhalten werden kann. Es werden – das will ich noch mal betonen – als Erste diejenigen Kinder in dieser Gesellschaft darunter leiden, die unsere Hilfe am nötigsten haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wenn wir darüber diskutieren, dann muss man sich auch bewusst machen, dass Schule nicht allein ein Ort von Bildungsangeboten ist, sondern Schule eben auch ein Ort sozialer Kommunikation, ein Ort sozialer Interaktion ist, wo Kinder voneinander lernen und sich entwickeln. Deshalb ist es gerechtfertigt, wenn wir aufrufen und mit der Verordnung auch das Signal gesetzt wird, den Schutzschirm in die Richtung der Kinder zu drehen, diesen vor den Kindern aufzuspannen. Deswegen auch der Aufruf, dass statt der Kinder die Erwachsenen auf Feiern, auf Märkte, auf Feste und Konzerte verzichten, damit Kinder und Enkel weiter lernen, Sport treiben können und sich im Verein und mit Freunden treffen können. Das ist unsere Verantwortung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Aber, meine Damen und Herren, es gibt darüber hinaus natürlich noch einen viel wirksameren Schutz für Kinder und Jugendliche in dieser Gesellschaft: Das ist nämlich, wenn sich Menschen, für die eine Impfung das geringere Risiko darstellt als eine Infektion, immunisieren lassen. Ich persönlich – das sage ich ganz offen – verstehe nicht, wie man sich selbst nicht impfen lassen will und sich damit einem ungleich höheren Risiko aussetzt, schwer zu erkranken. Ich habe noch weniger Verständnis dafür, wenn dies auch noch außer Acht lässt, dass jede Impfung auch ein Beitrag für den Schutz zur Eindämmung der Pandemie für besonders gefährdete Menschen ist und gleichzeitig garantiert, dass Menschen jederzeit in den Krankenhäusern behandelt werden können. Natürlich ist die individuelle Freiheit ein wichtiges Gut, aber ich will es vielleicht auch mal anders ausdrücken: Die individuelle Freiheit gibt es nicht einzeln, so paradox das klingt. Individuelle Freiheit gibt es nur, wenn sie für alle gilt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Genau dadurch ist die individuelle Freiheit auch begrenzt. Wie Sie sicherlich wissen, ist in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte genau das auch formuliert. Die stammt aus dem Jahr 1789. Dort heißt es in Artikel 4: „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet.“ Aber da die individuelle Freiheit nicht nur dadurch bestimmt wird, tun zu dürfen, was man will, sondern auch dadurch, nicht tun zu müssen, was man nicht will, findet auch im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte das Unterlassen seine Grenzen, wenn dies die Freiheit anderer gefährdet.

Meine Damen und Herren, das ist keine philosophische Debatte. Impfen ist eine Frage der individuellen Freiheit für alle, Impfen ist eine Frage praktischer Solidarität und deswegen gilt mein und unser Appell an die Menschen in diesem Land: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu immunisieren! Nutzen Sie die Möglichkeit, sich selbst zu schützen! Leisten Sie einen Beitrag, den Schutz für andere Menschen zu stärken und die Gesundheitsvorsorge in Thüringen und darüber hinaus zu garantieren!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Natürlich – und das will ich auch deutlich sagen – gibt es Zweifel an der Impfung, aber an einer Tatsache kann es keine Zweifel geben: an der Wirksamkeit der Impfung. Natürlich tragen auch Geimpfte zum Infektionsgeschehen bei, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Geimpfte sich infizieren oder selbst zur Infektion beitragen, ist ungleich geringer und die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken, ist deutlich minimiert. Wenn man sich die Zahlen in Thüringen anguckt, dann ist das Risiko, auf einer Intensivstation mit einer COVID-19-Infektion zu landen, für einen Ungeimpften acht Mal so hoch wie für einen Geimpften.

Da wir gerade auch den Redebeitrag der AfD hörten, will ich mal Ihnen auch etwas sagen im Vergleich der Länder und vielleicht auf eine Entwicklung in einem Land verweisen, auf das wir nur selten schauen. Die AfD hat ja im Sommer dieses Jahres den Präsidenten Brasiliens hofiert, weil sie im Prinzip sich dort in der Corona-Politik verortet sah und ihm sehr nahe war. Die Situation in Brasilien führte auch durch eine fehlgeleitete Politik der dortigen Regierung dazu, dass in Brasilien über 610.000 Menschen gestorben sind, also ein Verstorbener auf 347 Einwohner Brasiliens. Wenn Sie sich die Zahlen heute in Brasilien angucken, dann wird Ihnen auffallen, dass in der Millionenmetropole Rio de Janeiro am letzten Wochenende der letzte Corona-Patient aus dem Krankenhaus entlassen worden ist. Der Grund dafür ist eine Impfquote in Rio de Janeiro von 95 Prozent. Und Sie können die Zahlen in São Paulo nachvollziehen, Sie können auch nach Gibraltar gucken, aber – wie gesagt – auch die Darstellung der Statistik in Thüringen belegt: Impfungen sind wirksam und sie schützen Menschen und sie schützen vor allem auch das Gesundheitssystem und die dort tätigen Menschen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deswegen kann ich die Landesregierung hier nur unterstützen, dass sie den Weg – wie er dargestellt ist – bei der Impfkampagne fortsetzt und wir auch politisch mit dem Impfappell, der hier genannt worden ist, die Kommunikation in die Öffentlichkeit in diesem Sinne weitertragen.

Zurück aber zu den Maßnahmen, die hier auch zur Diskussion stehen, da muss man deutlich sagen, alle Maßnahmen haben zwei Ziele zum Inhalt: Menschen sollen geschützt werden und die Überlastung des Gesundheitssystems soll verhindert werden. Um dies zu erreichen, ist es kausal notwendig, schwere Erkrankungen zu verhindern, die Infektionszahlen zu verringern, Infektionsketten zu durchbrechen, Kontakte zu minimieren und letztendlich Mobilität zu verringern. Und an welcher Stelle der Kette mit welchen Maßnahmen angesetzt wird, ist eine Frage natürlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Gefahr, weil darüber hinaus nur die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen festgestellt werden kann. Die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ist eben nicht individuell zu beantworten oder aus der Sicht eines Einzelnen, der jeweils von der Maßnahme betroffen ist. Ich sage Ihnen auch ganz deutlich, meine Damen und Herren: Politik steht in der Verantwortung – so nachvollziehbar das im Einzelfall auch ist –, sich nicht zum Fürsprecher einer Interessengruppe zu machen, sondern auf die Gesellschaft als Ganzes zu schauen. Man läuft damit natürlich Gefahr, dass man von keiner Seite Beifall erhält. Aber Beifall mag der Antrieb des Politikers sein, Aufgabe von Politik ist es, verantwortliche Entscheidungen für alle zu treffen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Deswegen, bei allem Verständnis für Kritik, die ich bei einzelnen Maßnahmen teile – und ich bin auch nicht, Herr Ministerpräsident, mit jeder einzelnen Maßnahme einverstanden oder davon letztendlich bis zum letzten Punkt überzeugt –: Die Herausforderung, vor der wir stehen, ist also nicht, eine einzelne Maßnahme für sich zu betrachten, sondern sie als Teil eines komplexen Maßnahmenpakets und als ein Baustein in einer Schutzkette zu verstehen und eben auch zu diskutieren. Deswegen ist die Entscheidung zu den Weihnachtsmärkten auch folgerichtig, so bitter sie ist. Ich kann nachvollziehen, dass derjenige, der einen Stand auf einem Weihnachtsmarkt hat, aus seiner Situation, aus seinem Blickwinkel sagt: 2G, eingezäunt, mit Zugangskontrollen; der Weihnachtsmarkt ist als solcher sicher. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber ich will die Zahlen auch nennen: Der Weihnachtsmarkt in Erfurt öffnet an jedem Tag für 6.000 Menschen, das sind über einen Öffnungszeitraum von 30 Tagen 180.000 Menschen, die allein zu diesem Zweck mobilisiert werden, nicht gerechnet dabei die Menschen, die aus der Region aufgrund dort abgesagter Weihnachtsmärkte vergeblich nach Erfurt kommen. Und diese Menschen begegnen sich, diese Menschen benutzen Verkehrsmittel, diese Menschen begegnen sich in weiteren öffentlichen Räumen vor und nach dem Besuch des Weihnachtsmarkts. Das ist eben ein Beitrag, tatsächlich Mobilität zu erzeugen, Kontakte zu erhöhen. Das ist nicht die Entscheidung, die gerade ansteht, nämlich Infektionsschutz zu betreiben im Sinne der von mir genannten kausalen Kette, wo es darum geht, Kontakte zu minimieren. Das erreicht man durch Mobilitätsbeeinträchtigung, durch Mobilitätsrückgang. Der Weihnachtsmarkt ist ein Schritt in die andere Richtung. Deswegen – so schwer wie die Entscheidung auch fällt – halte ich sie für nachvollziehbar und gerechtfertigt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mir ist natürlich auch eines klar – und das sagen wir auch in aller Deutlichkeit –, eine Entschädigung für die Gewerbetreibenden, die auch unter diesem ganz konkreten Beschluss, unter dieser konkreten Maßnahme zu leiden haben, ist notwendig. Deswegen ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag, die Überbrückungshilfe III Plus inklusive der Neustarthilfe bis zum März fortzusetzen, der richtige Weg. Wir werden auch im Thüringer Landtag nachfragen, ob die verabredeten weiteren Maßnahmen, insbesondere zur Unterstützung der Weihnachtsmärkte und der dort tätigen Gewerbetreibenden, in Administrationsverantwortung der Länder dann auch wirklich schnell Umsetzung finden und greifen. Das werden wir gemeinsam diskutieren und beraten und da natürlich auch die Ministerpräsidenten in ihrer Gesamtheit und die Bundesregierung in die Pflicht nehmen.

 

Meine Damen und Herren, abschließend: Politische Entscheidungen haben natürlich Einfluss auf das Infektionsgeschehen, auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit, auf die unmittelbaren lang- und mittelfristigen Folgen, insbesondere bei den langfristigen Folgen auch durch die Beschränkungen, die vorgenommen werden. Wir haben eine Situation, in der wir gerade auch über diese Maßnahmen diskutieren, in der es keinen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, was das richtige Maß von Lebensrisiko auf der einen Seite und grundrechtsbeschränkendem Gesundheitsschutz auf der anderen Seite anbetrifft. Dass es diesen gesellschaftlichen Konsens nicht gibt, Herr Montag, das sehen wir, glaube ich, in unseren Postfächern jeden Tag, wenn wir unsere Computer öffnen. Jede Entscheidung, egal, wie sie ausfällt, findet einen nennenswerten Anteil an wahrnehmbaren kritischen Stimmen und ich kann heute nicht mit Sicherheit sagen, welches Konzept das richtige war. Das sehen wir auch, wenn wir Zahlen im internationalen Vergleich betrachten, zwischen Ländern, die durchaus sehr unterschiedliche Konzepte in den letzten Monaten verfolgt haben.

 

Wir werden also auch hier im Landtag noch in vielen Gesprächen und in vielen Debatten uns damit auseinandersetzen, was der richtige Weg sein wird, was der richtige Weg gewesen wäre. Wir werden bei der Beantwortung dieser Frage auch in Zukunft noch zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, weil die Kriterien für die Erfolgs- und Misserfolgsmessung auch unterschiedlich gewichtet sein werden.

Aber diese Debatten, meine Damen und Herren, werden notwendig sein, weil sie Erfahrungen sammeln, zusammentragen und bewerten, die zukünftig Grundlage künftiger Konzepte zur Pandemiebekämpfung sein werden. Zu dieser Auswertung – das will ich aus linker Sicht sehr deutlich sagen – der Pandemiebekämpfung gehören auch die Fragen der ungleichen Lastenverteilung der Pandemiefolgen und auch der nicht immer gerechten Kompensation. Dazu gehört auch die Neubewertung von Arbeitsinhalten und Beschäftigungsverhältnissen in der Gesellschaft. Dazu gehören auch notwendige Entscheidungen zur Neuorganisation des Gesundheitswesens.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Heute haben wir als Landtag aber darüber zu befinden, ob wir für einen Zeitraum von maximal drei Monaten einen Katalog an Schutzmaßnahmen der Landesregierung zur Verfügung stellen, aus dem die Landesregierung verantwortungsvoll, abwägend und verhältnismäßig diejenigen auswählt, die umgesetzt werden müssen angesichts der epidemischen Lage. Ich halte die Feststellung der epidemischen Lage für erforderlich und bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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