Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Steffen Dittes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3683

 

Wer hätte das heute früh gedacht beim Lesen der Tagesordnung, dass wir doch jetzt wirklich auch mal – Herr Voigt, und da bin ich Ihnen auch dankbar – über gesellschaftspolitische Unterschiede unserer beiden Fraktionen und Parteien reden. Das haben Sie nämlich an dieser Stelle sehr deutlich gemacht.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sie reden an dieser Stelle davon, dass wir das Eigentum nicht unterstützen. Das ist grundsätzlich totaler Blödsinn und das wissen Sie, aber was Sie damit natürlich deutlich machen auch mit dieser Debatte ist ja, dass Sie sich hier hinstellen und sagen und dafür werben und das auch mit großer Vehemenz und auch sehr vielen Vorwürfen gegen die Fraktionen, die Ihre Positionen ablehnen, dass Sie im Prinzip die Umwandlung von Geldvermögen in Immobilienvermögen steuerlich entlasten wollen und befördern wollen.

 

(Unruhe CDU)

 

Was wir an dieser Stelle machen – und deswegen haben wir gerade junge Familien sehr viele intensiver im Blick als Sie, ist, tatsächlich die täglichen Lebenshaltungskosten, die nicht zu Vermögenssteigerungen führen, sondern nur wirklich zum Lebenserhalt mit in den Blick nehmen, mit hier diskutieren und dort für Entlastung sorgen.

 

Deswegen will ich es Ihnen noch mal vorrechnen am Beispiel dessen, was Herr Bergner hier vorhin vorgetragen hat, der nämlich dargestellt hat, dass bei einer Investition von 250.000 Euro mit seinem Vorschlag dann zukünftig ungefähr 8.750 Euro Steuern zu zahlen wären, nach dem Vorschlag der FDP. In diese Richtung wollen Sie ja auch denken. Und dann sage ich Ihnen mal: Eine vierköpfige Familie investiert im Jahr ungefähr 10.000 Euro in Lebensmittel, das heißt, 25 Jahre brauchen sie, um genau diese Investition für ein Haus tatsächlich auch auszugeben für das, was sie täglich am Leben erhält. Und wissen Sie, was diese Familie in diesem Zeitraum für eine Steuerlast trägt? 17.500 Euro, also das Doppelte dessen, was hier Herr Bergner für seinen Vorschlag vorschlägt, und mehr als das, was in Thüringen für den Grunderwerb tatsächlich zu zahlen ist. Der entscheidende Unterschied, den Sie dabei überhaupt nicht berücksichtigen, ist, dass am Ende dieses 25-jährigen Zeitraums bei einer Investition in ein Haus diese Familie einen Vermögenswert von 250.000 Euro noch zur Verfügung hat, während die Investitionen in Lebensmittel einfach weg sind, als Verbrauchsmittel tatsächlich jeden Tag verbraucht worden sind.

 

(Unruhe CDU)

 

Ja, sie haben überlebt, und das ist das, worüber wir tatsächlich reden, nämlich eine Entlastung der täglichen Lebenshaltungskosten.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe CDU)

 

Jetzt komme ich zu Ihrem anderen Beispiel, Herr Voigt. Sie haben es ja von hier vorn

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

nicht wiederholt.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dass sie in den zehn Jahren nicht essen müssen? Na, herzlichen Glückwunsch!)

 

Sie haben die Grundsteuer natürlich noch als zusätzliche Belastung auch für die hier erwähnt, die Immobilienerwerb vollzogen haben. Was Sie dabei aber überhaupt nicht berücksichtigen – und darüber sollten wir dann auch mal reden –, dass die Familie, von der ich gerade gesprochen habe, in der Regel Mieter ist. Und wissen Sie, wer die Grundsteuer bezahlt? Der Mieter einer Wohnung, weil die Grundsteuer durch den Immobilienbesitzer umlegbar ist auf die Miete.

 

(Unruhe CDU)

 

Das heißt, diese Belastung, die Sie hier in Ihrem Zwischenruf auch noch den Immobilienbesitzern zuerkennen, die landet bei den Mieterinnen und Mietern und führt zu einer Belastung der alltäglichen Lebenshaltungskosten.

 

Und dann sage ich auch, Herr Voigt: Bleiben Sie, auch wenn Sie hier vorn politisch argumentieren, ehrlich! Sie haben sich hierhingestellt und Bundesländer aufgezählt, die eine geringere Grunderwerbsteuer haben. Was Sie aber nicht tun – das wissen Sie und ich finde, das sollte in einer ehrlichen Debatte eine Rolle spielen –, die Länder aufzählen, die eine gleich hohe Grunderwerbsteuer wie in Thüringen haben. Das sind die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, das Saarland und Nordrhein-Westfalen. In drei dieser vier Bundesländer stellt die CDU den Ministerpräsidenten. Das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe CDU)

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