Zeugenbericht "Ein Gericht versagt – Zum Überfall am 1. Mai 2015 in Weimar"

Der Nebenkläger Dr. Alexander Bierbach hat zum Gerichtsverfahren zum Überfall auf die 1. Mai-Kundgebung 2015 seine Gedanken niedergeschrieben, diese können hier nachgelesen werden.

Ein Gericht versagt –

Zum Überfall am 1. Mai 2015 in Weimar

2 Jahre habe ich auf eine Aufarbeitung des Geschehens am 1. Mai 2015 gewartet.
2 Jahre haben mich der Überfall, die auch gegen mich angewandte Gewalt und die Vorbereitung auf diesen Prozess beschäftigt, mehr beschäftigt als mir lieb ist.

Das Verfahren gegen 5 damals Heranwachsende wegen des Überfalls auf die Maikundgebung am 1. Mai 2015 wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

Der Überfall am 1. Mai 2015 geschah im Stile eines SA-Sturmtrupps. Diese historische Parallele herauszuarbeiten, den Angeklagten und der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, was da geschah, das wäre eine wichtige Aufgabe des Gerichtes gewesen.

Es ist aus Opferperspektive unverzichtbar.

Es wäre für die Gesellschaft ein Signal, gewalttätig auftretende Nazigruppierungen sind kriminell und ihr Handeln wird von unserer Gesellschaft nicht akzeptiert. Das wäre aber nur möglich gewesen, wenn man sich der Frage, ob es sich um eine gemeinschaftliche Tat und eine Wiederbelebung terroristischer Aktionen im Stile der SA gegenüber Gewerkschaften und anderen Parteien gehandelt hat, zugewandt hätte.

Zahlreiche Zeugen, auch der Weimarer Oberbürgermeister Stefan Wolf, hatten diese Wertung vorgenommen. Auch in der Begründung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren des Bundesverfassungsgerichtes findet sich diese Bewertung. Den Überfall in Weimar hatte das Bundesverfassungsgericht als Beleg für die Wesensgleichheit von NPD und Nationalsozialismus bzw. NSDAP gewertet.

Wenn Nazis eine Gewerkschaftskundgebung überfallen und dieser Überfall nicht in seiner kriminellen und politischen Dimension aufgearbeitet wird, was ist das für eine Ansage an die Täter, was für eine Botschaft an die Gesellschaft?

Das Gericht hat jeden historischen und politischen Bezug ausgeklammert. Als Opfer bleibt man traurig und wütend zurück.

Ich werfe dem Richter Versagen als Jugendrichter vor.

Die 5 jüngsten Täter standen vor dem Jugendrichter. Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht steht hier die Erziehung im Vordergrund. Es wurde mit dieser Art der Verhandlung nicht einmal der Versuch unternommen, erzieherisch einzuwirken. Ist nicht der erste Schritt bei Heranwachsenden, die Verfehlung zu begreifen, das eigene Verhalten einzuordnen? Ohne Bezug zu den Untaten der Nazis und der Feststellung der historischen Kontinuität ihres Handelns ist das nicht möglich.

Das Gericht hat mir am Ende „großzügig“ das Recht eingeräumt meine Aussage zu machen und über das Erlebte zu sprechen. Man hat mir klargemacht, dass es für die Entscheidung unwichtig sei. Die Unlust, mich anzuhören, war greifbar. Mein Versuch, mit wenigen Sätzen auch meine Motivation, mich dem Aufmarsch entgegenzustellen, zu erläutern und den Bezug zu Buchenwald herzustellen, war schon zu viel und wurde abgebrochen. Aus prozessualer Sicht habe ich Verständnis. Es wäre aber Aufgabe des Richters gewesen, diesen Zusammenhang den Tätern vor Augen zu führen. Es gab kein mahnendes Wort.

Unrecht einsehen, über das Geschehen reden und sich bei den Opfern entschuldigen – ist das noch Anspruch eines Jugendgerichtes gegenüber den Tätern?

5 Tage Prozess seien den jungen Tätern nicht zumutbar. Von der Sorge der Justiz um die Opfer habe ich nichts bemerkt. Verantwortung, alles zu tun, dass sich derartiges nicht wiederholt, sieht anders aus.

Das Verfahren gegen die erwachsenen Angreifer läuft noch. Dass das Gericht in Weimar beabsichtigt, dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen und dieses nur durch den Einspruch der Staatsanwaltschaft noch nicht zu Ende ist, ist ein Skandal.

Die beabsichtigte Einstellung wird mit „Geringfügigkeit der Schuld“ begründet.

Es ist, als ob Prozesse gegen Nazis wegen der Überfälle auf Gewerkschafter und Andersdenkende in den 30-er Jahren in Weimar nachträglich wegen „Geringfügigkeit der Schuld“ eingestellt würden.

(Text: Dr. Alexander Bierbach, Nebenkläger, Weimar)