DPA vermeldet am 28. April 2023: „Die Thüringer AfD-Fraktion hat Rot-Rot-Grün im Landtag zu einer Mehrheit für die Änderung eines Untersuchungsausschusses zur Personalpolitik der Landesregierung verholfen. Die Abgeordneten von CDU und FDP stimmten am Freitag gegen die Änderung.“ Die CDU nutzte dieses Abstimmverhalten für eine Pressemitteilung der Empörung. Anlass genug, auch aus Rot-Rot-Grüner Sicht einen Blick auf die Mehrheitsverhältnisse und Abstimmungen im Landtag zu richten und politisch einzuordnen und vor dem Hintergrund zweier politischer Ziele zu bewerten. Erstens, die extrem rechte AfD darf keine Gestaltungsmacht über die gesellschaftlichen Verhältnisse in Thüringen erhalten und zweitens, das Parlament muss arbeits- und handlungsfähig und die Fraktionen müssen politisch initiativfähig bleiben können. LINKE, SPD und Grüne haben im Thüringer Landtag in Summe 42 Stimmen. Die CDU hat zusammen mit der parlamentarischen Gruppe der FDP 25 Stimmen. Eigentlich eine klare Sache und ein zu akzeptierendes Wahlergebnis im Verhältnis der demokratischen Fraktionen zueinander, wenn man die politische Absicht ernst nimmt, die AfD bei Mehrheitsbildungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist allerdings praktisch kaum möglich, aber auch kein politischer Konsens im Thüringer Landtag. Zur Erinnerung: bis zum Sommer 2021 galt in Thüringen ein zwischen LINKE, SPD und Grüne einerseits sowie der CDU andererseits ausgehandelter sogenannter Stabilitätspakt. Dieser beinhaltete, dass Mehrheitsbildungen nur miteinander vorgenommen werden. Eine Neuauflage lehnte die CDU ebenso ab wie eine gemeinsame Verabredung, die AfD nicht zum Mehrheitsbeschaffer zu machen. In der Folge nutzte die CDU mehrfach und regelmäßig die 19 Stimmen der AfD für Mehrheiten, um destruktiv Entscheidungen zu verhindern oder konstruktiv Ausschussüberweisungen, Anträge und bislang auch ein Gesetz zu beschließen. Darunter ein Antrag, der mit einem beabsichtigten Verbot der ‚Gendersprache‘ ein Narrativ… Weiterlesen

Anlässlich des diesjährigen 1. Mai erklären der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Steffen Dittes und Lena Saniye Güngör, Arbeits- und Gewerksschaftspolitische Sprecherin der Fraktion. „Der 1. Mai ist traditionell der Tag der Arbeiterbewegung und ein Symbol für den Kampf für soziale Gerechtigkeit“, erklärt Dittes. „Auch dieses Jahr werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Tarifvereinbarungen, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Mitbestimmung und soziale Gerechtigkeit Flagge zeigen. Besonders während der Pandemie wurde deutlich, wie wichtig bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen für gesellschaftsnotwendige Berufe sind und dass Beschäftigte in sozialen Versorgungsstrukturen wie insbesondere der Pflege und im Gesundheitsbereich, mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren müssen. Vor allem im Hinblick auf die Inflation und steigende Preise für Energie- und Verbraucherpreise müssen die Löhne für Beschäftigte steigen, um extreme Reallohnverlusten entgegenzuwirken. Arbeitende brauchen ein gutes Einkommen, eine soziale Perspektive und Sicherheit. Die Erfolge gewerkschaftlicher Arbeitskämpfe in den letzten Monaten haben gezeigt, dass gewerkschaftliche Mobilisierung von zentraler Bedeutung für die Wahrnehmung der Interessen der Lohnarbeitenden ist.“ Lena Saniye Güngör ergänzt: „Jeder muss heute – aber auch in der Rente – von der eigenen Arbeit gut leben können. Doch die Realität sieht oftmals anders aus. Etwa ein Drittel der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen erhält den gesetzlichen Mindestlohn. Doch der ist angesichts des Preisniveaus und der Inflation weder für ein gutes Leben noch für eine Sicherung im Alter ausreichend. Arbeitende Menschen, insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, sind oftmals ergänzend auf staatliche Hilfen angewiesen. Dabei ist es ganz einfach: Denn wer einen Tariflohn erhält, hat auch mehr im Portemonnaie.“ „Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Thüringen bekommt einen… Weiterlesen

Zur Ankündigung von CDU und FDP, zu den im Sonderbericht des Rechnungshofes enthaltenen Bewertungen der Besetzung von Staatssekretär:innen und zur Einstellung von Büroleiter:innen, persönlichen Referent:innen und Pressesprecher:innen einen Untersuchungsausschuss einrichten zu wollen, erklärt Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Der Antrag ist nicht überraschend, er ordnet sich ein in die Skandalisierungsstrategie der CDU. Sämtliche Berichte des Rechnungshofes und sämtliche Stellungnahmen der Landesregierung liegen den Abgeordneten vor, bis Ende Mai hat die Landesregierung dem Landtag die Übersendung eines ergänzenden Berichtes und die Beantwortung von weiteren durch die Fraktionen in dieser Woche zugeleiteten Fragen zugesagt“, so Dittes. Grundlage dafür sei ein in der vergangenen Woche beschlossener Zeitplan im Haushalts- und Finanzausschuss. Um auf der Grundlage sämtliche zur Verfügung stehender Unterlagen die Ernennungen und Einstellung rechtlich zu bewerten, sei ein Untersuchungsausschuss sicher nicht notwendig.  „Weder CDU noch FDP geht es um eine sachgerechte Bewertung und Transparenz, sondern der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist Teil einer politischen Inszenierung. Das zeigt sich auch darin, dass noch während einer laufenden Sitzung des Landtages eine Sondersitzung des Parlamentes beantragt wird. Hiermit soll offenkundig in der Öffentlichkeit der Eindruck eines außergewöhnlichen Handlungsbedarfes suggeriert werden“, erklärt Dittes. Unabhängig davon, stellt Dittes klar, sei die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses das Recht einer parlamentarischen Minderheit und nicht infrage zu stellen. „Wenn es der CDU und der FDP in der Sache Ernst ist, dann sollen sie morgen den Antrag auf die Tagesordnung des Landtages setzen. Die dafür notwendige 2/3 Mehrheit wäre durch die Abgeordneten der Koalition gewährleistet“, so Dittes. Ein Untersuchungsausschuss werde insbesondere die Möglichkeit bieten, im Wege der Beweiserhebung… Weiterlesen

Zum 21. Jahrestag des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Steffen Dittes:  „Heute vor 21 Jahren ereignete sich am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt ein tragischer Amoklauf, bei dem 16 Menschen, 13 Lehrerinnen und Lehrer sowie drei Schülerinnen und Schüler getötet wurden und der Täter sich selbst tötete. Dieser Vorfall hat nicht nur die Stadt Erfurt, sondern das ganze Land tief erschüttert und uns alle bis heute geprägt. Die Trauer um die Opfer begleitet uns bis heute und wir drücken den Familienangehörigen unsere fortgesetzte Anteilnahme und Solidarität aus. Wir wiederholen unseren Dank und unsere Anerkennung an Überlebende und Rettungskräfte, die am 26. April 2002 und in den folgenden Jahren mit Mut und Entschlossenheit gehandelt haben. Wir müssen alles tun, um sicherzustellen, dass Schulen ein sicherer und friedlicher Ort sind und bleiben, in denen Kinder und Jugendliche lernen und miteinander leben können und dass sich ein solcher Vorfall nie wiederholt. Das sind wir den Opfern und Hinterbliebenen schuldig.“ Weiterlesen

 Zum heutigen Beginn der Auszahlung des Thüringer Härtefallfonds für Privathaushalte äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt:   „Ich begrüße es, dass jetzt endlich auch für Privathaushalte in Thüringen die Möglichkeit in die Wege geleitet worden ist, auf Antrag eine finanzielle Einmalzahlung für die Belastungen durch die hohen Energiekosten zu erhalten. Der Härtefallfonds wurde auf Bestreben der rot-rot-grünen Koalition eingerichtet, um ein Grundbedarf an Energieversorgung für in existenzieller Not befindlichen Privathaushalte, die von einer Energiesperre bedroht sind, sicherzustellen. Insgesamt umfasst der Fonds 10 Millionen Euro, die dafür in dem Thüringer Energie-Sondervermögen bereitgestellt wurden.“ Ob eine entsprechende Notsituation vorliegt, muss in einer Erstberatung in einer der insgesamt 23 zuständigen Verbraucherinsolvenzstellen in Thüringen geklärt werden. Eine Liste der benannten Stellen ist durch das Ministerium in einer Medieninformation bekannt gegeben worden“, erklärt Stange.  „Es darf nicht sein, dass Menschen, die besonders durch die Inflation und die hohen Strom- und Heizkosten auch noch auf eine Strom- und Heizgrundversorgung verzichten müssen, weil sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Mit dem Fonds soll deshalb verhindert werden, dass Privathaushalte mit geringen Einkommen aufgrund der hohen Energiekosten unverschuldet in eine Notlage gelangen und ihnen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Strom abgestellt wird. Ich fordere alle Betroffenen auf, nicht schambehaftet die Möglichkeit verstreichen zu lassen, sondern die Möglichkeit der Entlastung zu nutzen, jeder Euro zählt“, schließt Stange ab. Informationen zur Antragsstellung:                                                                   Die folgenden Voraussetzungen der Antragstellung sind durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen… Weiterlesen

„Die CDU will mit einem Gesetzentwurf schärfere Regeln für neue Thüringer Minister einführen. Diese sollen vor der Ernennung künftig ein Studium oder einen Berufsabschluss sowie Berufserfahrung vorweisen“, schreibt etwa der MDR zu einer Initiative, mit der erreicht werden soll, „dass nur Personen mit einer entsprechenden Qualifikation und Kompetenz in höchste Ämter kommen“.  Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, muss es in seiner rechtlichen Ausgestaltung aber auch praktisch nicht sein. Eine solche Festlegung an Voraussetzungen für das Amt eines Ministers wäre eine einmalige Regelung, die es weder im Bund noch in anderen Bundesländern gibt. Zwingend notwendig wäre eine Verfassungsänderung, eine einfache Änderung eines Gesetzes reicht hier nicht. Bislang wurde auf vergleichbare Regelungen im Grundgesetz und anderen Landesverfassungen aber verzichtet, da eine solche Regelung in die alleinig dem Bundeskanzler bzw. Ministerpräsidenten zustehende Personalkompetenz bei der Bildung eines Kabinetts eingreift und diese beschränkt. Es gibt auch keinerlei fachlich begründeten Anlass, formelle Qualifikationen und weitere formelle Kriterien der Arbeitsbiographie zur Voraussetzung zu bestimmen. Minister sind eben keine Verwaltungsbeamte, sondern bewusst Teil einer politisch gestaltenden Landesregierung, die nach einer Wahl von Parteien nach politischen Maßstäben entsprechend der politischen Erwartungshaltung der Mehrheit der Wähler gebildet wird. Die Eignung für die Ausübung eines Ministeramtes setzt sich in der Folge aus vielfachen Kompetenzen und Fähigkeiten zusammen, wie etwa politische, fachliche, kommunikative und auch persönliche. Diese werden in ihrer Komplexität im Rahmen der Personalkompetenz des Ministerpräsidenten (für den im Übrigen politisch, demokratisch wie verfassungsrechtlich gut nachvollziehbar im Übrigen auch durch die CDU keine formellen Voraussetzungen definiert werden sollen) gesamt bewertet und sind Grundlage der Entscheidung einer Ernennung zum… Weiterlesen

Anlässlich der am Sonntag stattfindenden Gedenkveranstaltung zum 78. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald erklärt Steffen Dittes, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wer nach Buchenwald oder Mittelbau-Dora deportiert wurde, erfuhr am eigenen Leib beispiellos das institutionalisierte Verbrechen, für das der Nationalsozialismus samt seiner Ideologie steht. Die nach der Befreiung gezogenen Lehren und der Schwur von Buchenwald sind für uns auch heute noch Warnung und fortwährende Verpflichtung, sich aktiv gegen jegliche Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung einzusetzen und für eine friedliche Weltordnung einzustehen“, so Dittes. „Vielen Opfern fiel es lange schwer, über das Widerfahrene zu sprechen - manche konnten es bis zum eigenen Tod nicht. Diejenigen, die es schafften, trugen mit ihrer Geschichte auf unverzichtbare Weise zur Aufarbeitung bei, machten Geschichte für viele Generationen greifbar und legten so den Grundstein dafür, dass Demokratie, Frieden und Menschlichkeit unteilbar sind. Fast acht Jahrzehnte nach der Befreiung leben kaum mehr Zeitzeugen unter uns und es wird zunehmend schwieriger, persönliche Erfahrungen und Erinnerungen an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Es liegt allein an uns, die Bedeutung solcher Tage zu füllen, Erinnerung wach zu halten und die daraus entstandenen Verpflichtungen zu erfüllen. Es braucht weitere Wege des Gedenkens, um es nicht inhaltsleer erstarren zu lassen und jeglichen Versuch einer Verklärung der Geschichte entschieden entgegenzutreten. Das bleiben wir den Opfern schuldig.“ Weiterlesen

Anlässlich der heutigen Plenarsitzung im Thüringer Landtag erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Steffen Dittes: „In der Auseinandersetzung mit dem Bericht des Rechnungshofes gibt es eine sachliche und eine politische Ebene. Bei dem, was die CDU im Zusammenhang mit dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes mit Blick auf die Einstellungspraxis der Landesregierung auf Leitungsebene tut, liegt die politische Ebene ganz weit entfernt von der sachlichen Ebene. DIE LINKE, SPD und Grüne haben ein ernsthaftes Interesse, sich mit Schlussfolgerungen aus dem Sonderbericht auseinanderzusetzen und haben dafür einen parlamentarischen Antrag als Grundlage vorgelegt. Hinsichtlich der Dokumentation von Personalvorgängen oder von Tätigkeitsbildern können wir die kritischen Hinweise des Landesrechnungshofes nachvollziehen. An anderen Stellen widersprechen wir der Rechtsauslegung, der die verfassungsrechtliche Realität der Bildung von Regierungen durch Parteikoalitionen negiert und der eine reine Beamtenregierung als Vorstellung zugrunde liegt. Zur Bewertung des Berichtes des Rechnungshofes gehört auch, dass durch Gesetz die Ausschreibungspflicht für Staatssekretäre und persönliche Referenten nicht besteht, was sich unverändert in der Verwaltungspraxis seit 1990 auch niederschlug. Dort wo notwendig, werden wir der Landesregierung Vorschläge basierend auf unseren Schlussfolgerungen aus dem Sonderbericht für konkrete Umsetzungen unterbreiten. Über gesetzliche Klarstellungen ist dabei ebenso zu reden wie über konstitutiv wirkende Änderungen der Rechtslage“, so der Fraktionsvorsitzende Steffen Dittes. „Eine Skandalisierung dieses Themas, wie durch CDU und FDP derzeit betrieben wird und eine Instrumentalisierung des parlamentarischen Verfahrens zu Wahlkampfzwecken schafft weder Rechtssicherheit noch Vertrauen auch für künftige Regierungsbildungen im Ergebnis von Wahlen, bei denen sich Wähler politisch für Regierungskonstellationen entschieden haben.“ Weiterlesen

Die Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben für die von der CDU-Fraktion beantragte Sondersitzung zum Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofes einen eigenen Antrag der Koalitionsfraktionen angekündigt. „Mit der Beantragung eines Sonderplenums unmittelbar nach Ablauf der dreitägigen Landtagssitzung haben die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe gezeigt, dass ihnen die inszenierte Empörung auf einer eigens geschaffenen Bühne wichtiger ist, als die konkrete Befassung mit den sich aus dem Sonderbericht ergebenen Fragestellungen. Die Landesregierung hat unmittelbar nach Fertigstellung und Übersendung des Rechnungshofberichts diesen und sämtliche bei der Landesregierung vorliegenden das Prüfverfahren begleitenden Stellungnahmen dem Landtag zur Verfügung gestellt und somit die Grundlage für die parlamentarische Bearbeitung des Berichtes geschaffen“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Steffen Dittes. „Das Sonderplenum versetzt uns in die Lage, die Untersuchungsergebnisse im parlamentarischen Raum und mit politischer Perspektive zu behandeln. Aber mit unserem Antrag schaffen wir anders als die CDU die Basis dafür, sich auf Grundlage des Rechnungshofberichts mit der Entwicklung und Gestaltung der Personalausstattung der Leitungsbereiche der Ressorts sowie mit den Anforderungen an eine politische Verbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären auch für kommende Legislaturen auseinanderzusetzen“, so Matthias Hey, SPD-Fraktionsvorsitzender. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, macht deutlich: „Wir fordern die Landesregierung nun auf, ihre bereits öffentlich geäußerte und von den Ergebnissen des Sonderberichtes abweichende Rechtsauffassung sowie weitere für die Bewertung notwendige Materialien dem Landtag zuzuleiten. Dazu gehört neben einer vergleichenden Betrachtung der Verwaltungspraxis und entsprechender Rechtsgrundlagen in den Bundesländern auch eine Darstellung, ob und wie sich die… Weiterlesen

Zur gescheiterten Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission und zur durch die CDU-Fraktion zu verantwortenden Nichtwahl des Vorschlages der Fraktion DIE LINKE äußert sich Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Ergebnisse sind trotz der geheimen Wahl einfach zu interpretieren. Die Kandidaten der CDU und FDP erhielten die Stimmen von LINKE, CDU, SPD, Grüne und FDP, während der Kandidat der LINKEN 12 Stimmen weniger erhielt. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben die gemeinsame Verabredung, die Parlamentarische Kontrollkommission heute durch die Wahl der fünf dafür notwendigen Mitglieder zu bilden, eingehalten. Ein gemeinsam verabredetes Verfahren und eine gemeinsam verabredet Wahl des außerordentlich wichtigen Kontrollgremiums derart zu torpedieren, wie es die CDU-Fraktion heute getan hat, ist weder professionell noch verantwortungsbewusst.“ Auf die Pressemitteilung des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, erwidert Steffen Dittes: „Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion lügt und soll wohl davon ablenken, dass offenkundig durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden getroffene Verabredungen und Ankündigungen keinen Bestand haben. Und um jeden Zweifel entgegenzutreten, der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Bewerber, Sascha Bilay ist Vorsitzender des Innenausschusses, in Thüringen anerkannter Innenpolitiker und ein in jeder Hinsicht fachlich wie politisch geeigneter Kandidat für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission.“ Weiterlesen